Beschäftigte: Unterschied zwischen den Versionen

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Mitglieder von AG-Vorständen und GmbH-Geschäftsführer sind keine Beschäftigten, auch nicht die Mitglieder von Aufsichts- und Verwaltungsräten oder von (unabhängigen) Sachverständigenbeiräten und ähnlichen Gremien. Auch Regierungsmitglieder und Mitglieder von Parlamenten und kommunalen Vertretungsorganen sind keine Beschäftigten. Betriebsräte und Personalräte sind dagegen Beschäftigte, ebenso wie der Datenschutzbeauftragte; ihre Unabhängigkeit steht dem nicht entgegen.
Mitglieder von AG-Vorständen und GmbH-Geschäftsführer sind keine Beschäftigten, auch nicht die Mitglieder von Aufsichts- und Verwaltungsräten oder von (unabhängigen) Sachverständigenbeiräten und ähnlichen Gremien. Auch Regierungsmitglieder und Mitglieder von Parlamenten und kommunalen Vertretungsorganen sind keine Beschäftigten. Betriebsräte und Personalräte sind dagegen Beschäftigte, ebenso wie der Datenschutzbeauftragte; ihre Unabhängigkeit steht dem nicht entgegen.
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