Checkliste Datenverarbeitung Wartung: Unterschied zwischen den Versionen

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Sofern Systeme zur Verarbeitung personenbezogener Daten nur auf der Basis schriftlicher Vereinbarungen geprüft und gewartet werden dürfen, sind beim Abschluss und der Einhaltung eines Wartungsvertrages sind eine Reihe von gesetzlichen Anforderungen zu beachten.
Sofern Systeme zur Verarbeitung personenbezogener Daten nur auf der Basis schriftlicher Vereinbarungen geprüft und gewartet werden dürfen, sind beim Abschluss und der Einhaltung eines Wartungsvertrages sind eine Reihe von gesetzlichen Anforderungen zu beachten.


Die Checkliste zur Wartung durch externe Dritte (Wartungsfirmen, Hersteller, Lieferanten) wurde von der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg [http://www.lda.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.290389.de] bereitgestellt und enthält auch Vorarbeiten und Empfehlungen der [[LfD|Datenschutzbeauftragten anderer Bundesländer]]. Sie dient zur Unterstützung bei der datenschutzgerechten Formulierung und Umsetzung des Vertrags.  
Die Checkliste zur Wartung durch externe Dritte (Wartungsfirmen, Hersteller, Lieferanten) wurde von der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg <ref>[http://www.lda.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.290389.de Checklisten der LDA Brandenburg] zu den Themen Vorabkontrolle, Datenverarbeitung im Auftrag, Wartung durch externe Dritte, zuletzt abgerufen 19.04.2016</ref> bereitgestellt und enthält auch Vorarbeiten und Empfehlungen der [[LfD|Datenschutzbeauftragten anderer Bundesländer]]. Sie dient zur Unterstützung bei der datenschutzgerechten Formulierung und Umsetzung des Vertrags.  




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6. Fernwartung die Wartung der Soft- und Hardware von Datenverarbeitungsanlagen, die von einem Ort außerhalb der Stelle, bei der die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt, mittels Einrichtungen zur Datenübertragung vorgenommen wird.''</blockquote>
6. Fernwartung die Wartung der Soft- und Hardware von Datenverarbeitungsanlagen, die von einem Ort außerhalb der Stelle, bei der die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt, mittels Einrichtungen zur Datenübertragung vorgenommen wird.''</blockquote>


 
Unter den Sonderfall Prüfung und Wartung fallen:
Die Handreichung zur Auslagerung von Aufgaben [http://www.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Elementbibliothek/Bibliothek_Politik_und_Verwaltung/Bibliothek_LFD/PDF/binary/Service/Sonstige_Infos/auftrags_dv/checkliste_outsourcing.pdf] gibt einen Überblick der Tätigkeiten, die unter den Sonderfall Prüfung und Wartung fallen:


* Installation, Wartung, Pflege und Prüfung von  
* Installation, Wartung, Pflege und Prüfung von  
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|colspan="5"|... weitere Auflistung je nach Erforderlichkeit.
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==Einzelnachweise==
1 [http://www.lda.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.290389.de Checklisten der LDA Brandenburg]
2 [http://www.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Elementbibliothek/Bibliothek_Politik_und_Verwaltung/Bibliothek_LFD/PDF/binary/Service/Sonstige_Infos/auftrags_dv/checkliste_outsourcing.pdf Handreichung zur Auslagerung von Aufgaben (Outsourcing) - Stand 23.09.2004]


==Weitere Infos==
==Weitere Infos==
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[[Mustervereinbarung Auftragsdatenverarbeitung]]
[[Mustervereinbarung Auftragsdatenverarbeitung]]
==Einzelnachweise==
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[[Kategorie:Checklisten]]
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