Checkliste Datenverarbeitung Wartung: Unterschied zwischen den Versionen

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Sofern Systeme zur Verarbeitung personenbezogener Daten nur auf der Basis schriftlicher Vereinbarungen geprüft und gewartet werden dürfen, sind beim Abschluss und der Einhaltung eines Wartungsvertrages sind eine Reihe von gesetzlichen Anforderungen zu beachten.
Sofern Systeme zur Verarbeitung personenbezogener Daten nur auf der Basis schriftlicher Vereinbarungen geprüft und gewartet werden dürfen, sind beim Abschluss und der Einhaltung eines Wartungsvertrages sind eine Reihe von gesetzlichen Anforderungen zu beachten.


Die Checkliste zur Wartung durch externe Dritte (Wartungsfirmen, Hersteller, Lieferanten) wurde von der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg [http://www.lda.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.290389.de] bereitgestellt und enthält auch Vorarbeiten und Empfehlungen der [[LfD|Datenschutzbeauftragten anderer Bundesländer]]. Sie dient zur Unterstützung bei der datenschutzgerechten Formulierung und Umsetzung des Vertrags.  
Die Checkliste zur Wartung durch externe Dritte (Wartungsfirmen, Hersteller, Lieferanten) wurde von der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg <ref>[http://www.lda.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.290389.de Checklisten der LDA Brandenburg] zu den Themen Vorabkontrolle, Datenverarbeitung im Auftrag, Wartung durch externe Dritte, zuletzt abgerufen 19.04.2016</ref> bereitgestellt und enthält auch Vorarbeiten und Empfehlungen der [[LfD|Datenschutzbeauftragten anderer Bundesländer]]. Sie dient zur Unterstützung bei der datenschutzgerechten Formulierung und Umsetzung des Vertrags.  




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6. Fernwartung die Wartung der Soft- und Hardware von Datenverarbeitungsanlagen, die von einem Ort außerhalb der Stelle, bei der die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt, mittels Einrichtungen zur Datenübertragung vorgenommen wird.''</blockquote>
6. Fernwartung die Wartung der Soft- und Hardware von Datenverarbeitungsanlagen, die von einem Ort außerhalb der Stelle, bei der die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt, mittels Einrichtungen zur Datenübertragung vorgenommen wird.''</blockquote>


 
Unter den Sonderfall Prüfung und Wartung fallen:
Die Handreichung zur Auslagerung von Aufgaben [http://www.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Elementbibliothek/Bibliothek_Politik_und_Verwaltung/Bibliothek_LFD/PDF/binary/Service/Sonstige_Infos/auftrags_dv/checkliste_outsourcing.pdf] gibt einen Überblick der Tätigkeiten, die unter den Sonderfall Prüfung und Wartung fallen:


* Installation, Wartung, Pflege und Prüfung von  
* Installation, Wartung, Pflege und Prüfung von  
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|1.6
|1.6
|Erfolgt die Wartung im bzw. aus dem Ausland? Falls ja, besteht bei der ausländischen Stelle ein angemessenes Datenschutzniveau? (Siehe auch [[Dritte|Empfänger]], BDSG {{komm|1|5|1|Kommentar §&nbsp;1&nbsp;Abs.5}} und [[4b_BDSG_Kommentar_Absatz_1_bis_3|Kommentar §&nbsp;4b&nbsp;Abs.3]] ff.)
|Erfolgt die Wartung im bzw. aus dem Ausland? Falls ja, besteht bei der ausländischen Stelle ein angemessenes Datenschutzniveau? (Siehe auch [[Dritte|Empfänger]], BDSG {{komm|1|5|1|Kommentar §&nbsp;1&nbsp;Abs.5}} und [[4b_BDSG_Kommentar|Kommentar §&nbsp;4b&nbsp;Abs.3]] ff.)
|...&nbsp;Ja
|...&nbsp;Ja
|...&nbsp;Nein
|...&nbsp;Nein
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|2.5
|2.5
|Wurden die Kompetenzen und Pflichten zwischen Wartungspersonal und eigenem Personal eindeutig schriftlich
|Wurden die Kompetenzen und Pflichten zwischen Wartungspersonal und eigenem Personal eindeutig schriftlich fixiert, insbesondere die Gebundenheit der Wartungsfirma an Weisungen des Auftraggebers?
fixiert, insbesondere die Gebundenheit der Wartungsfirma an Weisungen des Auftraggebers?
|...&nbsp;Ja
|...&nbsp;Ja
|...&nbsp;Nein
|...&nbsp;Nein
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|2.10
|2.10
|Wurden Unterauftragsverhältnisse ausgeschlossen bzw. Unterauftragnehmer sowie die von ihnen auszuführenden
|Wurden Unterauftragsverhältnisse ausgeschlossen bzw. Unterauftragnehmer sowie die von ihnen auszuführenden Teilaufgaben schriftlich und eindeutig benannt?
Teilaufgaben schriftlich und eindeutig benannt?
|...&nbsp;Ja
|...&nbsp;Ja
|...&nbsp;Nein
|...&nbsp;Nein
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|2.13
|2.13
|Wurde der [[Zweckbindung|Verwendungszweck]] von durch den Auftraggeber für die Wartung bereit gestellten Daten auf die War
|Wurde der [[Zweckbindung|Verwendungszweck]] von durch den Auftraggeber für die Wartung bereit gestellten Daten auf die Wartung beschränkt?
tung beschränkt?
|...&nbsp;Ja
|...&nbsp;Ja
|...&nbsp;Nein
|...&nbsp;Nein
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|2.16
|2.16
|Wurden Vereinbarungen zur Änderung wesentlicher Vertragsbestandteile getroffen, insbesondere bei Änderungen
|Wurden Vereinbarungen zur Änderung wesentlicher Vertragsbestandteile getroffen, insbesondere bei Änderungen des Verfahrens oder der technischen und organisatorischen Maßnahmen?
des Verfahrens oder der technischen und organisatorischen Maßnahmen?
|...&nbsp;Ja
|...&nbsp;Ja
|...&nbsp;Nein
|...&nbsp;Nein
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|3.2
|3.2
|Sind die abgeleiteten technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Beherrschung der durch die Wartung
|Sind die abgeleiteten technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Beherrschung der durch die Wartung außerhalb der Daten verarbeitenden Stelle entstehenden Risiken geeignet und angemessen?
außerhalb der Daten verarbeitenden Stelle entstehenden Risiken geeignet und angemessen?
|...&nbsp;Ja
|...&nbsp;Ja
|...&nbsp;Nein
|...&nbsp;Nein
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|3.3
|3.3
|Wurden im Falle hohen oder sehr hohen Schutzbedarfs der zu verarbeitenden Daten besondere technische und
|Wurden im Falle hohen oder sehr hohen Schutzbedarfs der zu verarbeitenden Daten besondere technische und organisatorische Maßnahmen bei der Wartung umgesetzt?
organisatorische Maßnahmen bei der Wartung umgesetzt?
|...&nbsp;Ja
|...&nbsp;Ja
|...&nbsp;Nein
|...&nbsp;Nein
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|3.13
|3.13
|Wird bei einer Fernwartung der Aufbau der Verbindung vom Auftraggeber veranlasst? Kann er die Verbindung
|Wird bei einer Fernwartung der Aufbau der Verbindung vom Auftraggeber veranlasst? Kann er die Verbindung jederzeit abbrechen?
jederzeit abbrechen?
|...&nbsp;Ja
|...&nbsp;Ja
|...&nbsp;Nein
|...&nbsp;Nein
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|4.3
|4.3
|Wird die Einhaltung der vereinbarten technischen und organisatorischen Maßnahmen bei der Wartungsfirma vom
|Wird die Einhaltung der vereinbarten technischen und organisatorischen Maßnahmen bei der Wartungsfirma vom Auftraggeber regelmäßig und umfassend kontrolliert?
Auftraggeber regelmäßig und umfassend kontrolliert?
|...&nbsp;Ja
|...&nbsp;Ja
|...&nbsp;Nein
|...&nbsp;Nein
Zeile 346: Zeile 337:




==Einzelnachweise==
→ [[:Datei:Adv_checkliste.rtf|Checkliste als RTF-Datei]]
1 [http://www.lda.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.290389.de Checklisten der LDA Brandenburg]
 
2 [http://www.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Elementbibliothek/Bibliothek_Politik_und_Verwaltung/Bibliothek_LFD/PDF/binary/Service/Sonstige_Infos/auftrags_dv/checkliste_outsourcing.pdf Handreichung zur Auslagerung von Aufgaben (Outsourcing) - Stand 23.09.2004]


==Weitere Infos==
==Weitere Infos==
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[[Mustervereinbarung Auftragsdatenverarbeitung]]
[[Mustervereinbarung Auftragsdatenverarbeitung]]


[[Kategorie:Muster]]
==Einzelnachweise==
<references/>
 
[[Kategorie:Checklisten]]
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