Düsseldorfer Kreis: Unterschied zwischen den Versionen

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Der "Düsseldorfer Kreis" ist eine Zusammenkunft der obersten [[Aufsichtsbehörden und Landesdatenschutzbeauftragte|Datenschutzaufsichtsbehörden]] des Bundes und der Länder, dessen Aufgabe die Überwachung der Einhaltung des Datenschutzes in der Wirtschaft (nicht-öffentlicher Bereich) ist.  
Der "Düsseldorfer Kreis" ist eine Zusammenkunft der obersten [[Aufsichtsbehörden und Landesdatenschutzbeauftragte|Datenschutzaufsichtsbehörden]] des Bundes und der Länder, dessen Aufgabe die Überwachung der Einhaltung des Datenschutzes in der Wirtschaft (nicht-öffentlicher Bereich) ist.  


Mit dem Ziel, sich über eine einheitliche Anwendung des neu erlassenen Bundesdatenschutzgesetzes ([[BDSG 1977]]) zu verständigen, trafen sich die Vertreter erstmals im Jahre 1977 in Düsseldorf. Unter wechselndem Vorsitz finden seitdem regelmäßige Treffen zum Austausch über bundesweit aktuelle Datenschutzfragen und die Entwicklung des Datenschutzes und des Datenschutzrechtes statt. [http://www.datenschutz.de/aufsicht_privat/]
Mit dem Ziel, sich über eine einheitliche Anwendung des neu erlassenen Bundesdatenschutzgesetzes ([[BDSG 1977]]) zu verständigen, trafen sich die Vertreter erstmals im Jahre 1977 in Düsseldorf. Unter wechselndem Vorsitz finden seitdem regelmäßige Treffen zum Austausch über bundesweit aktuelle Datenschutzfragen und die Entwicklung des Datenschutzes und des Datenschutzrechtes statt<ref>[http://www.datenschutz.de/aufsicht_privat/ Datenschutzaufsicht] gegenüber privaten Stellen - Düsseldorfer Kreis</ref>.




Die in den Arbeitstreffen abgestimmten Standpunkte werden in gemeinsamen Beschlüssen veröffentlicht, stellen jedoch keine Verbindlichkeit gegen über den Aufsichtsbehörden dar. Diese bleiben in ihrem Zuständigkeitsbereich entscheidungsbefugt. Eine [http://www.bfdi.bund.de/DE/Entschliessungen/DuesseldorferKreis/DKreis_node.html Übersicht der Beschlüsse] ist beim BfDI verfügbar.
Die in den Arbeitstreffen abgestimmten Standpunkte werden in gemeinsamen Beschlüssen veröffentlicht, stellen jedoch keine Verbindlichkeit gegen über den Aufsichtsbehörden dar. Diese bleiben in ihrem Zuständigkeitsbereich entscheidungsbefugt. Eine [https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Entschliessungen/DuesseldorferKreis/functions/DKreis_table.html Übersicht der Beschlüsse] ist bei BfDI verfügbar.




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alle grundsätzlichen Fragen, die den Datenschutz in der Wirtschaft bewegen.
alle grundsätzlichen Fragen, die den Datenschutz in der Wirtschaft bewegen.


==Einzelnachweise==
==Einzelnachweise==
[1] - [http://www.datenschutz.de/aufsicht_privat/ Datenschutzaufsicht] gegenüber privaten Stellen - Düsseldorfer Kreis
<references/>
 
[[Kategorie:Organisationen]]<noinclude>
[[Kategorie:Datenschützer]]
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