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(3) Ein genehmigtes Zertifizierungsverfahren gemäß {{dgl|42}} kann als Faktor herangezogen werden, um die Erfüllung der in den Absätzen 1 und 2 des vorliegenden Artikels genannten Anforderungen nachzuweisen.
(3) Ein genehmigtes Zertifizierungsverfahren gemäß {{dgl|42}} kann als Faktor herangezogen werden, um die Erfüllung der in den Absätzen 1 und 2 des vorliegenden Artikels genannten Anforderungen nachzuweisen.


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