DSGVO:Art 28: Unterschied zwischen den Versionen

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(10) Unbeschadet der {{dgl|82}}, [[DSGVO:Art_83|83]] und [[DSGVO:Art_84|84]] gilt ein Auftragsverarbeiter, der unter Verstoß gegen diese Verordnung die Zwecke und Mittel der Verarbeitung bestimmt, in Bezug auf diese Verarbeitung als Verantwortlicher.
(10) Unbeschadet der {{dgl|82}}, [[DSGVO:Art_83|83]] und [[DSGVO:Art_84|84]] gilt ein Auftragsverarbeiter, der unter Verstoß gegen diese Verordnung die Zwecke und Mittel der Verarbeitung bestimmt, in Bezug auf diese Verarbeitung als Verantwortlicher.


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