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(7) Die Kommission kann im Einklang mit dem Prüfverfahren gemäß {{dgl|87|2}} Standardvertragsklauseln zur Regelung der in den Absätzen 3 und 4 des vorliegenden Artikels genannten Fragen festlegen.
(7) Die Kommission kann im Einklang mit dem Prüfverfahren gemäß {{dgl|93|2}} Standardvertragsklauseln zur Regelung der in den Absätzen 3 und 4 des vorliegenden Artikels genannten Fragen festlegen.