DSGVO:Art 45: Unterschied zwischen den Versionen

K
Copyright hinzugefügt
Keine Bearbeitungszusammenfassung
K (Copyright hinzugefügt)
Zeile 35: Zeile 35:
(9) Von der Kommission auf der Grundlage von Artikel 25 Absatz 6 der Richtlinie 95/46/EG erlassene Feststellungen bleiben so lange in Kraft, bis sie durch einen nach dem Prüfverfahren gemäß den Absätzen 3 oder 5 des vorliegenden Artikels erlassenen Beschluss der Kommission geändert, ersetzt oder aufgehoben werden.
(9) Von der Kommission auf der Grundlage von Artikel 25 Absatz 6 der Richtlinie 95/46/EG erlassene Feststellungen bleiben so lange in Kraft, bis sie durch einen nach dem Prüfverfahren gemäß den Absätzen 3 oder 5 des vorliegenden Artikels erlassenen Beschluss der Kommission geändert, ersetzt oder aufgehoben werden.


<noinclude>{{dsgvo_nav}}</noinclude>
<noinclude>{{dsgvo_nav}}


{{:DSGVO:EG_103}}
{{:DSGVO:EG_103}}
Zeile 42: Zeile 42:
{{:DSGVO:EG_106}}
{{:DSGVO:EG_106}}
{{:DSGVO:EG_107}}
{{:DSGVO:EG_107}}
{{eur-lex_cr}}
</noinclude>
</noinclude>
2.817

Bearbeitungen