DSGVO:EG 134: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
K
1 Version importiert: englische Fassung, Berichtigungen
Keine Bearbeitungszusammenfassung
K (1 Version importiert: englische Fassung, Berichtigungen)
 
(2 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
<noinclude>{{DISPLAYTITLE:Erwägungsgründe Datenschutz-Grundverordnung}}</noinclude>
<noinclude>{{DISPLAYTITLE:Erwägungsgründe Datenschutz-Grundverordnung}}</noinclude>
(134) Jede Aufsichtsbehörde sollte gegebenenfalls an gemeinsamen Maßnahmen von anderen Aufsichtsbehörden teilnehmen. Die ersuchte Aufsichtsbehörde sollte auf das Ersuchen binnen einer bestimmten Frist antworten müssen.
[[DSGVO:EG_134|(134)]] Jede Aufsichtsbehörde sollte gegebenenfalls an gemeinsamen Maßnahmen von anderen Aufsichtsbehörden teilnehmen. Die ersuchte Aufsichtsbehörde sollte auf das Ersuchen binnen einer bestimmten Frist antworten müssen.


<noinclude>{{dsgvo_eg_nav}}</noinclude>
<noinclude>
 
----
 
 
(134) Each supervisory authority should, where appropriate, participate in joint operations with other supervisory authorities. The requested supervisory authority should be obliged to respond to the request within a specified time period.
 
{{dsgvo_eg_nav}}
 
{{eur-lex_cr}}</noinclude>
2.817

Bearbeitungen

Navigationsmenü