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Wer alles als "[[Beschäftigte]]" anzusehen ist, wird vom BDSG eigenständig in {{bdsgl|3|11}} definiert. Hier kann es also Abweichungen vom Begriff, wie er in anderem Zusammenhang (etwa Betriebsverfassungsrecht) verwendet wird, geben.
Wer alles als "[[Beschäftigte]]" anzusehen ist, wird vom BDSG eigenständig in {{bdsgl|3|11}} definiert. Hier kann es also Abweichungen vom Begriff, wie er in anderem Zusammenhang (etwa Betriebsverfassungsrecht) verwendet wird, geben.


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