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== Geschichte ==
== Geschichte ==
Ausgangspunkt der weltweiten Debatte um den Datenschutz sind die Pläne der US-Regierung unter John F. Kennedy Anfang der 1960er Jahre, ein Nationales Datenzentrum zur Verbesserung des staatlichen Informationswesens einzurichten. Dort sollten Daten aller US-Bürger registriert werden. Vor dem Hintergrund, dass es in den USA kein flächendeckendes [[Melderegister]] oder Meldewesen gibt und auch keine bundesweit geltenden Ausweise, wurde diese Planung in den nachfolgenden Debatten als Eingriff in das verfassungsrechtlich postulierte „Right to be alone“ betrachtet. Eine große Rolle spielte dabei auch das bereits 1890 von Samuel D. Warren und dem späteren Bundesrichter [[Louis D. Brandeis]] entwickelte „The Right to [[Privatsphäre|Privacy]]“<ref>[http://groups.csail.mit.edu/mac/classes/6.805/articles/privacy/Privacy_brand_warr2.html Harvard Law Review IV, S. 193 ff]</ref>, nach dem jedem Individuum das Recht zustehe, selbst zu bestimmen, inwieweit seine „Gedanken, Meinungen und Gefühle“, mithin personenbezogene Informationen, anderen mitgeteilt werden sollten. Das Vorhaben scheiterte im Kongress mit der Folge, dass Forderungen nach gesetzlichen Grundlagen für die Verarbeitung personenbezogener Daten laut wurden. Ergebnis war die Verabschiedung des Privacy Act – allerdings erst 1974 –, der Regeln für die Bundesbehörden einführte, die bereits die wesentlichen Prinzipien des Datenschutzes enthielten: [[Erforderlichkeit]], Sicherheit, Transparenz. Überlegungen, das Gesetz allgemein auch auf den privaten Bereich auszudehnen, führten auf Grund eines Sachverständigengutachtens, das zum fatalen Ergebnis kam, der Wettbewerb würde dies regeln, nicht zum Erfolg.
Ausgangspunkt der weltweiten Debatte um den Datenschutz sind die Pläne der US-Regierung unter John F. Kennedy Anfang der 1960er Jahre, ein Nationales Datenzentrum zur Verbesserung des staatlichen Informationswesens einzurichten. Dort sollten Daten aller US-Bürger registriert werden. Vor dem Hintergrund, dass es in den USA kein flächendeckendes [[Melderegister]] oder Meldewesen gibt und auch keine bundesweit geltenden Ausweise, wurde diese Planung in den nachfolgenden Debatten als Eingriff in das verfassungsrechtlich postulierte „Right to be alone“ betrachtet. Eine große Rolle spielte dabei auch das bereits 1890 von Samuel D. Warren und dem späteren Bundesrichter [[Louis D. Brandeis]] entwickelte „The Right to [[Privatsphäre|Privacy]]“<ref>[http://groups.csail.mit.edu/mac/classes/6.805/articles/privacy/Privacy_brand_warr2.html Harvard Law Review IV, S. 193 ff]</ref>, nach dem jedem Individuum das Recht zustehe, selbst zu bestimmen, inwieweit seine „Gedanken, Meinungen und Gefühle“, mithin personenbezogene Informationen, anderen mitgeteilt werden sollten. Das Vorhaben scheiterte im Kongress mit der Folge, dass Forderungen nach gesetzlichen Grundlagen für die Verarbeitung personenbezogener Daten laut wurden. Ergebnis war die Verabschiedung des Privacy Act – allerdings erst 1974 –, der Regeln für die Bundesbehörden einführte, die bereits die wesentlichen Prinzipien des Datenschutzes enthielten: [[Erforderlichkeit]], Sicherheit, [[Transparenz]]. Überlegungen, das Gesetz allgemein auch auf den privaten Bereich auszudehnen, führten auf Grund eines Sachverständigengutachtens, das zum fatalen Ergebnis kam, der Wettbewerb würde dies regeln, nicht zum Erfolg.


Über die amerikanische Debatte wurde auch in Europa berichtet. In Deutschland wurde Ende der 1960er Jahre nach einem Begriff gesucht, der die unmittelbare Übersetzung des Begriffs „Privacy“ – (allgemeines) Persönlichkeitsrecht – wegen der kontroversen Debatte seit dem 19. Jahrhundert sowie seiner Sperrigkeit – vermeiden sollte. In Anlehnung an den Begriff „Maschinenschutz“ (Gesetzgebung zur Sicherheit von Arbeitsgerät) wurde in der Wissenschaft das Wort „Datenschutz“ geschaffen, das zunächst wegen seiner Missverständlichkeit (nicht die Daten werden geschützt, sondern die Menschen) kritisiert wurde, jedoch inzwischen international gebräuchlich ist (data protection, protection des données, protección de datos, zaschtschyta danych, προστασία δεδομένων προσωπικού χαρακτήρα usw.).
Über die amerikanische Debatte wurde auch in Europa berichtet. In Deutschland wurde Ende der 1960er Jahre nach einem Begriff gesucht, der die unmittelbare Übersetzung des Begriffs „Privacy“ – (allgemeines) Persönlichkeitsrecht – wegen der kontroversen Debatte seit dem 19. Jahrhundert sowie seiner Sperrigkeit – vermeiden sollte. In Anlehnung an den Begriff „Maschinenschutz“ (Gesetzgebung zur Sicherheit von Arbeitsgerät) wurde in der Wissenschaft das Wort „Datenschutz“ geschaffen, das zunächst wegen seiner Missverständlichkeit (nicht die Daten werden geschützt, sondern die Menschen) kritisiert wurde, jedoch inzwischen international gebräuchlich ist (data protection, protection des données, protección de datos, zaschtschyta danych, προστασία δεδομένων προσωπικού χαρακτήρα usw.).
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