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Über die amerikanische Debatte wurde auch in Europa berichtet. In Deutschland wurde Ende der 1960er Jahre nach einem Begriff gesucht, der die unmittelbare Übersetzung des Begriffs „Privacy“ – (allgemeines) Persönlichkeitsrecht – wegen der kontroversen Debatte seit dem 19. Jahrhundert sowie seiner Sperrigkeit – vermeiden sollte. In Anlehnung an den Begriff „Maschinenschutz“ (Gesetzgebung zur Sicherheit von Arbeitsgerät) wurde in der Wissenschaft das Wort „Datenschutz“ geschaffen, das zunächst wegen seiner Missverständlichkeit (nicht die Daten werden geschützt, sondern die Menschen) kritisiert wurde, jedoch inzwischen international gebräuchlich ist (data protection, protection des données, protección de datos, zaschtschyta danych, προστασία δεδομένων προσωπικού χαρακτήρα usw.).
Über die amerikanische Debatte wurde auch in Europa berichtet. In Deutschland wurde Ende der 1960er Jahre nach einem Begriff gesucht, der die unmittelbare Übersetzung des Begriffs „Privacy“ – (allgemeines) Persönlichkeitsrecht – wegen der kontroversen Debatte seit dem 19. Jahrhundert sowie seiner Sperrigkeit – vermeiden sollte. In Anlehnung an den Begriff „Maschinenschutz“ (Gesetzgebung zur Sicherheit von Arbeitsgerät) wurde in der Wissenschaft das Wort „Datenschutz“ geschaffen, das zunächst wegen seiner Missverständlichkeit (nicht die Daten werden geschützt, sondern die Menschen) kritisiert wurde, jedoch inzwischen international gebräuchlich ist (data protection, protection des données, protección de datos, zaschtschyta danych, προστασία δεδομένων προσωπικού χαρακτήρα usw.).


1970 verabschiedete Hessen als erstes Bundesland der BRD ein [[Landesdatenschutzgesetz]]; 1977 folgte das [[Bundesdatenschutzgesetz]] (BDSG), die Schwerpunkte lagen in der Bestimmung der Voraussetzung für die Einführung von [[Datenschutzbeauftragter|Datenschutzbeauftragten]] und der Vorrangstellung des Schutzes personenbezogener Daten. Landesdatenschutzgesetze waren 1981 für alle Bundesländer beschlossen.
1970 verabschiedete Hessen als erstes Bundesland der BRD ein [[Hessisches Datenschutzgesetz|Landesdatenschutzgesetz]]; 1977 folgte das [[Bundesdatenschutzgesetz]] (BDSG), die Schwerpunkte lagen in der Bestimmung der Voraussetzung für die Einführung von [[Datenschutzbeauftragter|Datenschutzbeauftragten]] und der Vorrangstellung des Schutzes personenbezogener Daten. Landesdatenschutzgesetze waren 1981 für alle Bundesländer beschlossen.


Ein Meilenstein war die Prägung des Begriffs des [[Informationelle Selbstbestimmung|informationellen Selbstbestimmungsrechts]], das heißt das Recht des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen, im Zusammenhang mit dem [[Volkszählungsurteil]] 1983.
Ein Meilenstein war die Prägung des Begriffs des [[Informationelle Selbstbestimmung|informationellen Selbstbestimmungsrechts]], das heißt das Recht des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen, im Zusammenhang mit dem [[Volkszählungsurteil]] 1983.
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