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Auf der [[Internationale Konferenz der Beauftragten für den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre|Internationalen Datenschutzkonferenz]] 2005 haben die Datenschutzbeauftragten in ihrer „Erklärung von Montreux“ darüber hinaus an die international anerkannten Datenschutzprinzipien erinnert. Diese sind: | Auf der [[Internationale Konferenz der Beauftragten für den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre|Internationalen Datenschutzkonferenz]] 2005 haben die Datenschutzbeauftragten in ihrer „Erklärung von Montreux“ darüber hinaus an die international anerkannten Datenschutzprinzipien erinnert. Diese sind: | ||
* Prinzip der Zulässigkeit und Rechtmäßigkeit der Erhebung und Verarbeitung der Daten | * Prinzip der [[Zulässigkeit]] und Rechtmäßigkeit der Erhebung und Verarbeitung der Daten | ||
* Prinzip der Richtigkeit | * Prinzip der Richtigkeit | ||
* Prinzip der Zweckgebundenheit | * Prinzip der Zweckgebundenheit | ||
* Prinzip der Verhältnismäßigkeit (vgl. [[Verhältnismäßigkeitsprinzip]]) | * Prinzip der Verhältnismäßigkeit (vgl. [[Verhältnismäßigkeitsprinzip]]) | ||
* Prinzip der Transparenz | * Prinzip der [[Transparenz]] | ||
* Prinzip der individuellen Mitsprache und namentlich der Garantie des Zugriffsrechts für die betroffenen Personen | * Prinzip der individuellen Mitsprache und namentlich der Garantie des Zugriffsrechts für die betroffenen Personen | ||
* Prinzip der Nicht-Diskriminierung | * Prinzip der Nicht-Diskriminierung |