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Zu den grundlegenden Datenschutzanforderungen gehören ferner die unabdingbaren Rechte der Betroffenen (insb. das Recht auf Auskunft über die zu der jeweiligen Person gespeicherten Daten) und eine unabhängige Datenschutzaufsicht. | Zu den grundlegenden Datenschutzanforderungen gehören ferner die unabdingbaren Rechte der Betroffenen (insb. das Recht auf Auskunft über die zu der jeweiligen Person gespeicherten Daten) und eine unabhängige Datenschutzaufsicht. | ||
Auf der [ | Auf der [http://www.privacyconference2005.org/ Internationale Konferenz der Beauftragten für den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre] 2005 haben die Datenschutzbeauftragten in ihrer „Erklärung von Montreux“ darüber hinaus an die international anerkannten Datenschutzprinzipien erinnert. Diese sind: | ||
* Prinzip der [[Zulässigkeit]] und Rechtmäßigkeit der Erhebung und Verarbeitung der Daten | * Prinzip der [[Zulässigkeit]] und Rechtmäßigkeit der Erhebung und Verarbeitung der Daten | ||
* Prinzip der Richtigkeit | * Prinzip der Richtigkeit |