Datenschutzbeauftragter: Unterschied zwischen den Versionen

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=== Fachkunde und Zuverlässigkeit ===
=== Fachkunde und Zuverlässigkeit ===


Zum Datenschutzbeauftragten darf nur bestellt werden, wer die notwendige Fachkunde und Zuverlässigkeit besitzt. Die verantwortliche Stelle ist ausdrücklich verpflichtet ({{bdsg|4f|3|7}} BDSG), dem betrieblichen Datenschutzbeauftragten für die Erhaltung seiner Fachkunde die Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen zu ermöglichen und deren Kosten zu übernehmen. Die erforderliche Zuverlässigkeit erfordert, dass kein Interessenkonflikt bei der Wahrnehmung der Funktion besteht. Ein solcher besteht vor allem bei allen Personen, die ein eigenes Interesse am Unternehmen (etwa wegen Beteiligung an seinem Vermögen wie z. B. Teilhaber oder Gesellschafter) oder Leitungsfunktion haben. Geschäftsführer oder der Abteilungsleiter, vor allem der Personal- oder der IT-Abteilung, scheiden deshalb regelmäßig aus.
Zum Datenschutzbeauftragten darf nur bestellt werden, wer die notwendige Fachkunde und Zuverlässigkeit besitzt. Die verantwortliche Stelle ist ausdrücklich verpflichtet ({{bdsg|4f|3|7}} BDSG), dem betrieblichen Datenschutzbeauftragten für die Erhaltung seiner Fachkunde die Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen zu ermöglichen und deren Kosten zu übernehmen. Die erforderliche Zuverlässigkeit erfordert, dass kein Interessenkonflikt bei der Wahrnehmung der Funktion besteht. Ein solcher besteht vor allem bei allen Personen, die ein eigenes Interesse am Unternehmen (etwa wegen Beteiligung an seinem Vermögen wie z. B. Teilhaber oder Gesellschafter) oder Leitungsfunktion haben. Geschäftsführer oder der Abteilungsleiter, vor allem der Personal- oder der IT-Abteilung, scheiden deshalb regelmäßig aus (siehe auch [[Interessenkonflikte nebenamtlicher Datenschutzbeauftragter]]).


In den meisten Organisationen, vor allem in privatwirtschaftlichen Unternehmen, können externe Datenschutzbeauftragte bestellt werden.
In den meisten Organisationen, vor allem in privatwirtschaftlichen Unternehmen, können externe Datenschutzbeauftragte bestellt werden.
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== Literatur ==
== Literatur ==
* Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationssicherheit (Hrsg.): ''BfDI-Info 4. Die Datenschutzbeauftragten in Behörde und Betrieb.'' 8. Auflage. Mai 2010. [http://www.bfdi.bund.de/cae/servlet/contentblob/416308/publicationFile/88786/INFO4.pdf Download]
* Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationssicherheit (Hrsg.): ''BfDI-Info 4. Die Datenschutzbeauftragten in Behörde und Betrieb.'' 8. Auflage. Mai 2010. [http://www.bfdi.bund.de/cae/servlet/contentblob/416308/publicationFile/88786/INFO4.pdf Download]
* Mindestanforderungen an Fachkunde und Unabhängigkeit des Beauftragten für den Datenschutz nach §4f Abs.2 und Abs.3 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), [http://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Publikationen/Entschliessungssammlung/DuesseldorferKreis/24112010-MindestanforderungenAnFachkunde.html Beschluss des Düsseldorfer Kreises vom 24./25. November 2010]
* Rouven Schwab, Thorsten Ehrhard: ''Sonderkündigungsschutz für Datenschutzbeauftragte.'' In: Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht 20/2009, S. 1118−1120.
* Rouven Schwab, Thorsten Ehrhard: ''Sonderkündigungsschutz für Datenschutzbeauftragte.'' In: Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht 20/2009, S. 1118−1120.
* Hilfe - Ich soll Datenschutzbeauftragter werden! ''Was muss ich können und wissen? Ein Überblick über Anforderungen und Aufgaben'' (Hrsg.): DATAKONTEXT [http://www.datakontext.de/portal/dkpdb_produkte/dateien/probekapitel/mb_hilfe_dsb_4c_kostenlpdf.pdf Download]
* Hilfe - Ich soll Datenschutzbeauftragter werden! ''Was muss ich können und wissen? Ein Überblick über Anforderungen und Aufgaben'' (Hrsg.): DATAKONTEXT [http://www.datakontext.de/portal/dkpdb_produkte/dateien/probekapitel/mb_hilfe_dsb_4c_kostenlpdf.pdf Download]
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