Datenschutzbeauftragter: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
BfDI Vorlage eingefügt
K (Vorlagen eingefügt)
(BfDI Vorlage eingefügt)
 
(4 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt)
Zeile 10: Zeile 10:
''Automatisiert'' ist eine Verarbeitung, wenn hierzu Datenverarbeitungsgeräte (PCs) verwendet werden. Erfolgt die Datenverarbeitung z.B. mittels Karteikarten, so ist sie ''nichtautomatisiert''.
''Automatisiert'' ist eine Verarbeitung, wenn hierzu Datenverarbeitungsgeräte (PCs) verwendet werden. Erfolgt die Datenverarbeitung z.B. mittels Karteikarten, so ist sie ''nichtautomatisiert''.


Nach {{bdsgl|4d|5}} BDSG unterliegt die Datenverarbeitung der „'''Vorabkontrolle'''“, wenn ''besondere Daten'' nach {{bdsgl|3|9}} BDSG verarbeitet werden oder die Verarbeitung der Daten der Bewertung der Persönlichkeit des Betroffenen dienen soll einschließlich seiner Fähigkeiten, seiner Leistung und seines Verhaltens. ''Besondere Daten'' nach {{bdsg|3|9}} BDSG sind personenenbezogene Daten über:
Nach {{bdsgl|4d|5}} BDSG unterliegt die Datenverarbeitung der „'''Vorabkontrolle'''“, wenn ''besondere Daten'' nach {{bdsgl|3|9}} BDSG verarbeitet werden oder die Verarbeitung der Daten der Bewertung der Persönlichkeit des Betroffenen dienen soll einschließlich seiner Fähigkeiten, seiner Leistung und seines Verhaltens. ''Besondere Daten'' nach {{bdsg|3|9}} BDSG sind personenbezogene Daten über:
* rassische und ethnische Herkunft
* rassische und ethnische Herkunft
* politische Meinungen
* politische Meinungen
Zeile 38: Zeile 38:
=== Fachkunde und Zuverlässigkeit ===
=== Fachkunde und Zuverlässigkeit ===


Zum Datenschutzbeauftragten darf nur bestellt werden, wer die notwendige Fachkunde und Zuverlässigkeit besitzt. Die verantwortliche Stelle ist ausdrücklich verpflichtet ({{bdsg|4f|3|7}} BDSG), dem betrieblichen Datenschutzbeauftragten für die Erhaltung seiner Fachkunde die Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen zu ermöglichen und deren Kosten zu übernehmen. Die erforderliche Zuverlässigkeit erfordert, dass kein Interessenkonflikt bei der Wahrnehmung der Funktion besteht. Ein solcher besteht vor allem bei allen Personen, die ein eigenes Interesse am Unternehmen (etwa wegen Beteiligung an seinem Vermögen wie z. B. Teilhaber oder Gesellschafter) oder Leitungsfunktion haben. Geschäftsführer oder der Abteilungsleiter, vor allem der Personal- oder der IT-Abteilung, scheiden deshalb regelmäßig aus.
Zum Datenschutzbeauftragten darf nur bestellt werden, wer die notwendige Fachkunde und Zuverlässigkeit besitzt. Die verantwortliche Stelle ist ausdrücklich verpflichtet ({{bdsg|4f|3|7}} BDSG), dem betrieblichen Datenschutzbeauftragten für die Erhaltung seiner Fachkunde die Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen zu ermöglichen und deren Kosten zu übernehmen. Die erforderliche Zuverlässigkeit erfordert, dass kein Interessenkonflikt bei der Wahrnehmung der Funktion besteht. Ein solcher besteht vor allem bei allen Personen, die ein eigenes Interesse am Unternehmen (etwa wegen Beteiligung an seinem Vermögen wie z. B. Teilhaber oder Gesellschafter) oder Leitungsfunktion haben. Geschäftsführer oder der Abteilungsleiter, vor allem der Personal- oder der IT-Abteilung, scheiden deshalb regelmäßig aus (siehe auch [[Interessenkonflikte nebenamtlicher Datenschutzbeauftragter]]).


In den meisten Organisationen, vor allem in privatwirtschaftlichen Unternehmen, können externe Datenschutzbeauftragte bestellt werden.
In den meisten Organisationen, vor allem in privatwirtschaftlichen Unternehmen, können externe Datenschutzbeauftragte bestellt werden.
Zeile 50: Zeile 50:


== Literatur ==
== Literatur ==
* Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationssicherheit (Hrsg.): ''BfDI-Info 4. Die Datenschutzbeauftragten in Behörde und Betrieb.'' 8. Auflage. Mai 2010. [http://www.bfdi.bund.de/cae/servlet/contentblob/416308/publicationFile/88786/INFO4.pdf Download]
* Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationssicherheit (Hrsg.): ''BfDI-Info 4. Die Datenschutzbeauftragten in Behörde und Betrieb.'' 10. Auflage. November 2014. [http://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Publikationen/Infobroschueren/INFO4.pdf Download]
* Mindestanforderungen an Fachkunde und Unabhängigkeit des Beauftragten für den Datenschutz nach §4f Abs.2 und Abs.3 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), [http://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Publikationen/Entschliessungssammlung/DuesseldorferKreis/24112010-MindestanforderungenAnFachkunde.html Beschluss des Düsseldorfer Kreises vom 24./25. November 2010]
* Rouven Schwab, Thorsten Ehrhard: ''Sonderkündigungsschutz für Datenschutzbeauftragte.'' In: Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht 20/2009, S. 1118−1120.
* Rouven Schwab, Thorsten Ehrhard: ''Sonderkündigungsschutz für Datenschutzbeauftragte.'' In: Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht 20/2009, S. 1118−1120.
* Hilfe - Ich soll Datenschutzbeauftragter werden! ''Was muss ich können und wissen? Ein Überblick über Anforderungen und Aufgaben'' (Hrsg.): DATAKONTEXT [http://www.datakontext.de/portal/dkpdb_produkte/dateien/probekapitel/mb_hilfe_dsb_4c_kostenlpdf.pdf Download]
* Hilfe - Ich soll Datenschutzbeauftragter werden! ''Was muss ich können und wissen? Ein Überblick über Anforderungen und Aufgaben'' (Hrsg.): DATAKONTEXT [http://www.datakontext.de/portal/dkpdb_produkte/dateien/probekapitel/mb_hilfe_dsb_4c_kostenlpdf.pdf Download]
Zeile 56: Zeile 57:
== Siehe auch ==
== Siehe auch ==


* [https://www.bfdi.bund.de/ Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit]
* [https://www.bfdi.bund.de/ Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit]
* [[LfD|Landesbeauftragter für den Datenschutz]]
* [[LfD|Landesbeauftragter für den Datenschutz]]
* [http://www.edps.europa.eu/ Europäischer Datenschutzbeauftragter] (extern)
* [http://www.edps.europa.eu/ Europäischer Datenschutzbeauftragter] (extern)
Zeile 68: Zeile 69:
* [http://www.bvdnet.de/_media/download/bvd_leitbild.pdf Leitbild für Datenschutzbeauftragte des Berufsverbandes der Datenschutzbeauftragten Deutschlands]
* [http://www.bvdnet.de/_media/download/bvd_leitbild.pdf Leitbild für Datenschutzbeauftragte des Berufsverbandes der Datenschutzbeauftragten Deutschlands]


[[Kategorie:Datenschützer]]
[[Kategorie:Datenschützer]]<noinclude>
{{BfDI-Content}}</noinclude>
2.817

Bearbeitungen

Navigationsmenü