Datenschutzbeauftragter: Unterschied zwischen den Versionen
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== Aufgaben, Tätigkeit und Bestellung == | == Aufgaben, Tätigkeit und Bestellung == | ||
Die Aufgabe und Tätigkeit eines Datenschutzbeauftragten wird in [[Deutschland]] in {{§|4f|bdsg_1990|juris}} und {{§|4g|bdsg_1990|juris}} des [ | Die Aufgabe und Tätigkeit eines Datenschutzbeauftragten wird in [[Deutschland]] in {{§|4f|bdsg_1990|juris}} und {{§|4g|bdsg_1990|juris}} des [http://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/ Bundesdatenschutzgesetzes] (BDSG) sowie den entsprechenden landesrechtlichen Vorschriften geregelt. Er hat vorrangig die Datenverarbeitungsprogramme zu überwachen und das datenverarbeitende Personal mit dem Datenschutz vertraut zu machen. | ||
Ein Datenschutzbeauftragter muss bestellt werden, wenn [[personenbezogene Daten]] (z. B. Arbeitnehmerdaten in der Personalabteilung, Kunden- und Interessentendaten) automatisiert verarbeitet werden: | Ein Datenschutzbeauftragter muss bestellt werden, wenn [[personenbezogene Daten]] (z. B. Arbeitnehmerdaten in der Personalabteilung, Kunden- und Interessentendaten) automatisiert verarbeitet werden: |