Datenschutzrecht: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament erließen deshalb 1995 die [[Richtlinie 95/46/EG (Datenschutzrichtlinie)|''Richtlinie 95/46/EG zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr'']] (Datenschutzrichtlinie), die das Datenschutzniveau innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums harmonisieren sollte. Der deutsche Bundesgesetzgeber hatte es mit der Umsetzung dieser Richtlinie nicht besonders eilig: Erst 2001, also sechs Jahre nach Inkrafttreten der Datenschutzrichtlinie, wurde das Bundesdatenschutzgesetz den Anforderungen der Richtlinie angepasst.
Der Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament erließen deshalb 1995 die [http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:31995L0046:de:html Richtlinie 95/46/EG (Datenschutzrichtlinie)|''Richtlinie 95/46/EG zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr''] (Datenschutzrichtlinie), die das Datenschutzniveau innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums harmonisieren sollte. Der deutsche Bundesgesetzgeber hatte es mit der Umsetzung dieser Richtlinie nicht besonders eilig: Erst 2001, also sechs Jahre nach Inkrafttreten der Datenschutzrichtlinie, wurde das Bundesdatenschutzgesetz den Anforderungen der Richtlinie angepasst.


Die Datenschutzrichtlinie wurde 1997 durch die ''Richtlinie 97/66/EG über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre im Bereich der Telekommunikation'' (Telekommunikations-Datenschutzrichtlinie) ergänzt. Der ISDN-Richtlinie, wie die Richtlinie 97/66/EG umgangssprachlich genannt wurde, war keine lange Lebensdauer beschieden. Die sich überschlagenden technischen Entwicklungen in der Telekommunikation, insbesondere die Verbreitung von Mobiltelefonen und Internetzugängen sowie die zunehmende E-Mail-Kommunikation erforderten schon bald eine völlige Überarbeitung der Richtlinie.
Die Datenschutzrichtlinie wurde 1997 durch die ''Richtlinie 97/66/EG über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre im Bereich der Telekommunikation'' (Telekommunikations-Datenschutzrichtlinie) ergänzt. Der ISDN-Richtlinie, wie die Richtlinie 97/66/EG umgangssprachlich genannt wurde, war keine lange Lebensdauer beschieden. Die sich überschlagenden technischen Entwicklungen in der Telekommunikation, insbesondere die Verbreitung von Mobiltelefonen und Internetzugängen sowie die zunehmende E-Mail-Kommunikation erforderten schon bald eine völlige Überarbeitung der Richtlinie.


Deshalb erließen das Europäisches Parlament und der Rat im Jahr 2002 die [[Richtlinie 2002/58/EG (Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation)|''Richtlinie 2002/58/EG über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation'']], die die Telekommunikations-Datenschutzrichtlinie ersetzte.
Deshalb erließen das Europäisches Parlament und der Rat im Jahr 2002 die [http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:32002L0058:de:HTML Richtlinie 2002/58/EG ''Richtlinie 2002/58/EG über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation''], die die Telekommunikations-Datenschutzrichtlinie ersetzte.


Nicht zum Datenschutzrecht im eigentlichen Sinne gehört die 2006 in Kraft getretene ''[[Richtlinie 2006/24/EG über die Vorratsspeicherung von Daten]]''. Diese Richtlinie verpflichtet die EU-Mitgliedsstaaten, Daten, die bei der Bereitstellung öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste erzeugt oder verarbeitet werden, auf [[Vorratsdatenspeicherung|Vorrat speichern]] zu lassen. Sie kann daher eher als Datenverarbeitungsrecht angesehen werden.
Nicht zum Datenschutzrecht im eigentlichen Sinne gehört die 2006 in Kraft getretene ''[http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:32006L0024:de:HTML Richtlinie 2006/24/EG über die Vorratsspeicherung von Daten]''. Diese Richtlinie verpflichtet die EU-Mitgliedsstaaten, Daten, die bei der Bereitstellung öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste erzeugt oder verarbeitet werden, auf [[Vorratsdatenspeicherung|Vorrat speichern]] zu lassen. Sie kann daher eher als Datenverarbeitungsrecht angesehen werden.


==== Weitere Rechtsakte ====
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