Diskussion:Personalinformationssystem: Unterschied zwischen den Versionen

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In der Rechtsprechung des BAG ist jedoch anerkannt, dass hierffür eine Rechtsgrundlage durch Betriebsvereinbarung geschaffenn werden kann. Wo eine soche BV bisher nicht besteht, ist der Einsatz eines PIS nach wie vor unzulässig!
In der Rechtsprechung des BAG ist jedoch anerkannt, dass hierffür eine Rechtsgrundlage durch Betriebsvereinbarung geschaffenn werden kann. Wo eine soche BV bisher nicht besteht, ist der Einsatz eines PIS nach wie vor unzulässig!
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Das sagt doch das Wörtchen "grnudsätzlich" aus!? Es ist zulässig, es kann aber Ausnahmen geben.
Die Urteile des BAG kenne ich nicht im Detail, aber die werden wohl eher aus dem Bereich des BetrVG kommen.
Nach BDSG sehe ich keine "grundsätzliche" Unzulässigkeit eines PIS, dies wird schon allein durch den
§28 I Nr. 1 und Nr. 2 gedeckt.
Im Detail ist sicher darauf zu achten was innerhalb des PIS geschieht. --[[Benutzer:Tjohnson|Tjohnson]] 10:04, 26. Okt. 2010 (UTC)
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