E-Mail und Internet am Arbeitsplatz: Unterschied zwischen den Versionen

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==Rechtsvorschriften==
==Rechtsvorschriften==
===Datenschutzrechtliche Fragen===
===Datenschutzrechtliche Fragen===
Viele Arbeitnehmer haben heute die Möglichkeit, das Internet auch am Arbeitsplatz zu nutzen. Die Unternehmen und Behörden haben bestimmte datenschutzrechtliche Anforderungen  beim Umgang mit den dabei anfallenden personenbezogenen Daten ihrer Beschäftigten, ihrer Kommunikationspartner und anderer Betroffener (beispielsweise Dritter, deren Namen in einer E-Mail genannt werden) zu beachten. Diese Anforderungen hängen auch von der Erlaubnis der privaten Nutzung des Internets am Arbeitsplatz ab. E-Mail und andere Internetdienste sind beispielsweise geeignet, das Verhalten und die Leistung der Beschäftigten zu überwachen und  das führt einige datenschutzrechtlichen Anforderungen mit sich.
Viele Arbeitnehmer haben heute die Möglichkeit, das Internet auch am Arbeitsplatz zu nutzen. Die Unternehmen und Behörden haben bestimmte datenschutzrechtliche Anforderungen  beim Umgang mit den dabei anfallenden personenbezogenen Daten ihrer [[Beschäftigte|Beschäftigten]], ihrer Kommunikationspartner und anderer Betroffener (beispielsweise Dritter, deren Namen in einer E-Mail genannt werden) zu beachten. Diese Anforderungen hängen auch von der Erlaubnis der privaten Nutzung des Internets am Arbeitsplatz ab. E-Mail und andere Internetdienste sind beispielsweise geeignet, das Verhalten und die Leistung der Beschäftigten zu überwachen und  das führt einige datenschutzrechtlichen Anforderungen mit sich.


Das Interesse des Arbeitgebers oder Dienstherrn an einer Kenntnisnahme und Auswertung von Daten, die während der Nutzung von E-Mail und Internetdiensten anfallen, wird zumeist mit der Wahrung von Geschäfts- oder Dienstgeheimnissen oder der Vermeidung des Zugriffes auf illegale Inhalte begründet. Der Dienstanbieter sieht ein berechtigtes Interesse in der Kontrolle der Befolgung seiner Anweisungen. Dies wirft ebenfalls einige Fragen zur Wahrung der Privatsphäre der Beschäftigten auf.
Das Interesse des Arbeitgebers oder Dienstherrn an einer Kenntnisnahme und Auswertung von Daten, die während der Nutzung von E-Mail und Internetdiensten anfallen, wird zumeist mit der Wahrung von Geschäfts- oder Dienstgeheimnissen oder der Vermeidung des Zugriffes auf illegale Inhalte begründet. Der Dienstanbieter sieht ein berechtigtes Interesse in der Kontrolle der Befolgung seiner Anweisungen. Dies wirft ebenfalls einige Fragen zur Wahrung der Privatsphäre der Beschäftigten auf.
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