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'''EUROPOL''' ist das Europäische Polizeiamt
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==Aufgaben==
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* Prüfung der Zulässigkeit der Datenübermittlung der von EUROPOL stammenden Daten,
* Prüfung der Zulässigkeit der Datenübermittlung der von EUROPOL stammenden Daten,
* Prüfung von Anwendungs- und Auslegungsfragen im Zusammenhang mit der Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch EUROPOL sowie
* Prüfung von Anwendungs- und Auslegungsfragen im Zusammenhang mit der Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch EUROPOL sowie
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* Prüfung von Rechtsfragen und Entscheidungen im Zusammenhang mit der Geltendmachung des Auskunftsanspruchs.  
* Prüfung von Rechtsfragen und Entscheidungen im Zusammenhang mit der Geltendmachung des Auskunftsanspruchs.  


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Der jedem eingeräumte Anspruch auf Auskunft über die zu seiner Person bei EUROPOL gespeicherten Daten ist unmittelbar gegenüber dem Bundeskriminalamt als nationale Zentralstelle  im Rahmen von EUROPOL geltend zu machen. Beschwerden, die sich gegen die Verweigerung bzw. Teilverweigerung von Auskünften über die in den Analysedateien gespeicherten Daten richten, werden in einem gerichtsähnlichen Verfahren von einem aus der Mitte der Gemeinsamen Kontrollinstanz gebildeten Beschwerdeausschuss geprüft.
Der jedem eingeräumte Anspruch auf Auskunft über die zu seiner Person bei EUROPOL gespeicherten Daten ist unmittelbar gegenüber dem Bundeskriminalamt als nationale Zentralstelle  im Rahmen von EUROPOL geltend zu machen. Beschwerden, die sich gegen die Verweigerung bzw. Teilverweigerung von Auskünften über die in den Analysedateien gespeicherten Daten richten, werden in einem gerichtsähnlichen Verfahren von einem aus der Mitte der Gemeinsamen Kontrollinstanz gebildeten Beschwerdeausschuss geprüft.


Jede Person hat zudem das Recht, die jeweilige nationale Kontrollinstanz zu ersuchen, die Zulässigkeit der Eingabe und Übermittlung von sie betreffenden Daten an EUROPOL sowie des Abrufs dieser Daten durch den jeweiligen Mitgliedstaat zu überprüfen. Dieses Recht wird nach Maßgabe des nationalen Rechts des Mitgliedstaates an dessen nationale Kontrollinstanz das Ersuchen gerichtet wird, ausgeübt. Nationale Kontrollinstanz in der Bundesrepublik Deutschland ist der Bundesbeauftragte für den Datenschutz.
Jede Person hat zudem das Recht, die jeweilige nationale Kontrollinstanz zu ersuchen, die Zulässigkeit der Eingabe und Übermittlung von sie betreffenden Daten an EUROPOL sowie des Abrufs dieser Daten durch den jeweiligen Mitgliedstaat zu überprüfen. Dieses Recht wird nach Maßgabe des nationalen Rechts des Mitgliedstaates an dessen nationale Kontrollinstanz das Ersuchen gerichtet wird, ausgeübt. Nationale Kontrollinstanz in der Bundesrepublik Deutschland ist die Bundesbeauftragte für den Datenschutz (BfDI).


==Weitere Informationen ==  
==Weitere Informationen==  
* [http://www.example.com Die Website der Gemeinsamen Kontrollinstanz von EUROPOL]
* [https://www.bfdi.bund.de/DE/Europa_International/Europa/Justizielle_und_polizeiliche_Zusammenarbeit/Polizeiliche_Zusammenarbeit/EUROPOL-Allgemeines.html Allgemeine Informationen bei BfDI]
* [http://www.example.com Erster Tätigkeitsbericht] für den Zeitraum Oktober 1998 bis Oktober 2002
* [http://europoljsb.consilium.europa.eu/ Die Website der Gemeinsamen Kontrollinstanz von EUROPOL]
* [http://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Publikationen/Taetigkeitsberichte/TB_GKI_EUROPOL/2TB_GKI_EUROPOL.pdf Zweiter Tätigkeitsbericht] November 2002 bis Oktober 2004
* BfDI: [https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Taetigkeitsberichte/_functions/TB_GKI_Europol_table.html Tätigkeitsberichte der Gemeinsamen Kontrollinstanz von Europol]
* [http://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Publikationen/Taetigkeitsberichte/TB_GKI_EUROPOL/3TB.pdf Dritter Tätigkeitsbericht] November 2004 bis Oktober 2006
 
[[Kategorie:Behörden]]
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