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# '''freiwillige Entscheidung als Basis'''<br/>Die Einwilligung muss auf der „freien Entscheidung“ des Betroffenen beruhen ({{bdsg|4a|1|1}} BDSG). In Arbeitsverhältnissen sind Einwilligungen wegen des Abhängigkeitsverhältnisses problematisch (faktischer Zwang).
# '''freiwillige Entscheidung als Basis'''<br/>Die Einwilligung muss auf der „freien Entscheidung“ des Betroffenen beruhen ({{bdsg|4a|1|1}} BDSG). In Arbeitsverhältnissen sind Einwilligungen wegen des Abhängigkeitsverhältnisses problematisch (faktischer Zwang).
# '''Hinweis auf den Zweck der Erhebung sowie die Folgen der Nichterteilung'''<br/>Der Betroffene ist rechtzeitig und umfassend über die beabsichtigte Nutzung der Daten zu informieren (vor der Einwilligung!). Nicht ausreichend informierte Betroffene können nicht wirksam einwilligen. Eine Nutzung der Daten ist somit nicht zulässig.
# '''Hinweis auf den Zweck der Erhebung sowie die Folgen der Nichterteilung'''<br/>Der Betroffene ist rechtzeitig und umfassend über die beabsichtigte Nutzung der Daten zu informieren (vor der Einwilligung!). Nicht ausreichend informierte Betroffene können nicht wirksam einwilligen. Eine Nutzung der Daten ist somit nicht zulässig.
# '''Besondere Hervorhebung der Einwilligung'''<br/>Soll die Einwilligung mit anderen Erklärungen abgegeben werden, so ist sie besonders hervor zuheben ({{bdsg|4a|1}} BDSG ).Dies ist erreichbar in dem die Aufmerksamkeit des Betroffenen gezielt auf die Einwilligung – z.B. spezielles Formular – gelenkt wird.
# '''Besondere Hervorhebung der Einwilligung'''<br/>Soll die Einwilligung mit anderen Erklärungen abgegeben werden, so ist sie besonders hervorzuheben ({{bdsg|4a|1}} BDSG). Dies ist erreichbar in dem die Aufmerksamkeit des Betroffenen gezielt auf die Einwilligung – z.B. spezielles Formular – gelenkt wird.


{{bdsg|4a|1|4}} BDSG stellt klar, dass eine Einwilligung besonders hervorgehoben werden muss, wenn sie mit anderen Erklärungen verknüpft wird, etwa als ein Baustein unter anderen AGB.
{{bdsg|4a|1|4}} BDSG stellt klar, dass eine Einwilligung besonders hervorgehoben werden muss, wenn sie mit anderen Erklärungen verknüpft wird, etwa als ein Baustein unter anderen AGB.
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