Eurodac: Unterschied zwischen den Versionen

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== Europäisches daktyloskopisches Fingerabdrucksystem zur Identifizierung von Asylbewerbern und bestimmter anderer Gruppen von Ausländern (EURODAC) ==
'''Eurodac''' ist das Europäische daktyloskopisches Fingerabdrucksystem zur Identifizierung von Asylbewerbern und bestimmter anderer Gruppen von Ausländern.
 


== Aufgabe ==
== Aufgabe ==
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Danach nehmen die Mitgliedstaaten unverzüglich nach Antragstellung jedem mindestens 14 Jahre alten Asylbewerber oder jedem illegal an der Außengrenze oder im grenznahen Raum angetroffenen Ausländer die Fingerabdrücke ab und übermitteln diese in digitalisierter Form an eine zentrale Stelle (Zentraleinheit), die über die technische Ausstattung zur Speicherung und zum Abgleich verfügt. Dabei werden lediglich die Fingerabdruckdaten, eine von dem einspeichernden Mitgliedstaat vergebene Referenznummer und nur wenige Verfahrensdaten übermittelt. Als Ergebnis des elektronischen Abgleichs wird lediglich mitgeteilt, ob in der Zentraleinheit bereits übereinstimmende Fingerabdruckdaten vorhanden sind oder nicht. Im Trefferfall werden zusätzlich die genannten Verfahrensdaten mitgeteilt. Anhand dieser Angaben kann festgestellt werden, ob die betreffende Person bereits vorher in einem oder mehreren anderen Mitgliedstaaten einen Asylantrag gestellt hat. Die endgültige Identifizierung wird von dem anfragenden Mitgliedstaat nach Artikel 15 des Dubliner Übereinkommens in bilateraler Zusammenarbeit mit den betroffenen Mitgliedstaaten vorgenommen.
Danach nehmen die Mitgliedstaaten unverzüglich nach Antragstellung jedem mindestens 14 Jahre alten Asylbewerber oder jedem illegal an der Außengrenze oder im grenznahen Raum angetroffenen Ausländer die Fingerabdrücke ab und übermitteln diese in digitalisierter Form an eine zentrale Stelle (Zentraleinheit), die über die technische Ausstattung zur Speicherung und zum Abgleich verfügt. Dabei werden lediglich die Fingerabdruckdaten, eine von dem einspeichernden Mitgliedstaat vergebene Referenznummer und nur wenige Verfahrensdaten übermittelt. Als Ergebnis des elektronischen Abgleichs wird lediglich mitgeteilt, ob in der Zentraleinheit bereits übereinstimmende Fingerabdruckdaten vorhanden sind oder nicht. Im Trefferfall werden zusätzlich die genannten Verfahrensdaten mitgeteilt. Anhand dieser Angaben kann festgestellt werden, ob die betreffende Person bereits vorher in einem oder mehreren anderen Mitgliedstaaten einen Asylantrag gestellt hat. Die endgültige Identifizierung wird von dem anfragenden Mitgliedstaat nach Artikel 15 des Dubliner Übereinkommens in bilateraler Zusammenarbeit mit den betroffenen Mitgliedstaaten vorgenommen.


== Rechte der Betroffenen ==
== Rechte der Betroffenen ==
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