Informationsfreiheit: Unterschied zwischen den Versionen

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Gegen eine ablehnende oder einschränkende Entscheidung durch die Behörde sind Widerspruch und Verpflichtungsklage möglich. Unabhängig davon kann sich auch an den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit gewendet werden. Dieser ist gegenüber den Behörden aber nicht weisungsbefugt, kann jedoch zu einem ordnungsgemäßen Verfahren auffordern bzw. das behördliche Verfahren beanstanden.
Gegen eine ablehnende oder einschränkende Entscheidung durch die Behörde sind Widerspruch und Verpflichtungsklage möglich. Unabhängig davon kann sich auch an die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit gewendet werden. Diese ist gegenüber den Behörden aber nicht weisungsbefugt, kann jedoch zu einem ordnungsgemäßen Verfahren auffordern bzw. das behördliche Verfahren beanstanden.




Näheres auch in den [http://www.bfdi.bund.de/IFG/GrundsaetzlicheszurInformationsfreiheit/Grundsaetzliches_zur_Informationfreiheit_node.html Hinweise und Publikationen] und den [http://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Publikationen/Infobroschueren/INFO2.pdf?__blob=publicationFile Texten und Erläuterungen des BfDI]
Näheres auch in [https://www.bfdi.bund.de/DE/INFOFREIHEIT/Artikel/meinerechte.html Informationsfreiheit: Meine Rechte] und den [https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Publikationen/Infobroschueren/INFO2.html Texten und Erläuterungen bei BfDI]
 


==Informationsfreiheit in den Ländern==
==Informationsfreiheit in den Ländern==
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