Interessenkonflikte nebenamtlicher Datenschutzbeauftragter: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Interessenkonflikte werden analog des BfDI angesehen.
Die Interessenkonflikte werden analog des BfDI angesehen.
Möglich ist dagegen die Zusammenlegung der Funktionen des bDSB mit denen des IT-Sicherheitsbeauftragten. Ist der IT-Sicherheitsbeauftragte organisatorisch unabhängig von der für die IT verantwortlichen Organisationseinheit eingerichtet, ist die Zusammenfassung in einer Hand empfehlenswert. Auch der Leiter oder ein Mitarbeiter der Bereiche Justitiariat/Recht oder Organisation bietet sich für die Aufgabe an.<br/>
Möglich ist dagegen die Zusammenlegung der Funktionen des bDSB mit denen des IT-Sicherheitsbeauftragten. Ist der IT-Sicherheitsbeauftragte organisatorisch unabhängig von der für die IT verantwortlichen Organisationseinheit eingerichtet, ist die Zusammenfassung in einer Hand empfehlenswert. Auch der Leiter oder ein Mitarbeiter der Bereiche Justitiariat/Recht oder Organisation bietet sich für die Aufgabe an.<br/>
[https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/ITGrundschutz/ITGrundschutzKataloge/ITGrundschutzDatenschutz/html/m07002.html BSI Baustein Datenschutz: M 7.2 Regelung der Verantwortlichkeiten im Bereich Datenschutz]
[https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/ITGrundschutz/ITGrundschutzKataloge/Inhalt/_content/m/m02/m02502.html BSI IT-Grundschutz-Kataloge: M 2.502 Regelung der Verantwortlichkeiten im Bereich Datenschutz]
 


==Kommentarmeinungen zum BDSG==
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