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==Hinweise | ==Hinweise der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI)== | ||
Insbesondere darf der Beauftragte als [[Datenschutzbeauftragter]] mit Kontrollfunktionen nicht in die Situation kommen, dass er sich selbst kontrollieren muss. Interessenkonflikte können insbesondere dann auftreten, wenn der Datenschutzbeauftragte gleichzeitig Aufgaben in den Bereichen | Insbesondere darf der Beauftragte als [[Datenschutzbeauftragter]] mit Kontrollfunktionen nicht in die Situation kommen, dass er sich selbst kontrollieren muss. Interessenkonflikte können insbesondere dann auftreten, wenn der Datenschutzbeauftragte gleichzeitig Aufgaben in den Bereichen | ||
* Personal, | * Personal, | ||
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* Organisationseinheiten mit besonders umfangreicher oder sensitiver Verarbeitung von personenbezogenen Daten wahrnimmt oder | * Organisationseinheiten mit besonders umfangreicher oder sensitiver Verarbeitung von personenbezogenen Daten wahrnimmt oder | ||
* Geheimschutzbeauftragter ist. | * Geheimschutzbeauftragter ist. | ||
[ | [https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Publikationen/Infobroschueren/INFO4.html BfDI Info 4 - Die Datenschutzbeauftragten in Behörde und Betrieb] | ||
==Hinweise der [[Aufsichtsbehörden und Landesdatenschutzbeauftragte]]n== | ==Hinweise der [[Aufsichtsbehörden und Landesdatenschutzbeauftragte]]n== | ||
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* Leitern von EDV-Einrichtungen und | * Leitern von EDV-Einrichtungen und | ||
* i.d.R. Mitarbeiter von EDV-Einrichtungen | * i.d.R. Mitarbeiter von EDV-Einrichtungen | ||
[ | [https://im.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-im/intern/dateien/pdf/Merkblatt_Behoerdlicher_Datenschutzbeauftragter_neu.pdf Merkblatt Behördlicher Datenschutzbeauftragter Innenministerium Baden-Württemberg] (PDF) | ||
<br/><br/> | <br/><br/> | ||
'''Betriebliche Datenschutzbeauftragte''' | '''Betriebliche Datenschutzbeauftragte''' | ||
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* der Rechtsabteilung | * der Rechtsabteilung | ||
* der Organisation | * der Organisation | ||
[http://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/ | [http://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/wp-content/uploads/2014/06/Der-betriebliche-Beauftragte-für-den-Datenschutz.pdf Der betriebliche Beauftragte für den Datenschutz] (PDF) | ||
===Bayern=== | ===Bayern=== | ||
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* Personalverwaltung oder | * Personalverwaltung oder | ||
* Informationstechnik | * Informationstechnik | ||
[http://www.sachsen-anhalt.de/ | [http://www.datenschutz.sachsen-anhalt.de/vorschriften/landesrechtliche-vorschriften/verwaltungsvorschriften/vv-zu-14a/ VV Nr.14a - Zu §14a DSG LSA (Beauftragter für den Datenschutz)] | ||
===Schleswig-Holstein=== | ===Schleswig-Holstein=== | ||
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* IT-Sicherheitsbeauftragte, soweit dieser nicht organisatorisch unmittelbar dem IT-Bereich zugeordnet ist | * IT-Sicherheitsbeauftragte, soweit dieser nicht organisatorisch unmittelbar dem IT-Bereich zugeordnet ist | ||
[http://www.tlfdi.de/tlfdi/themen/empfehlungen/ Behördeninterner Datenschutzbeauftragter]<br/> | [http://www.tlfdi.de/tlfdi/themen/empfehlungen/ Behördeninterner Datenschutzbeauftragter]<br/> | ||
[http://www. | [http://www.tlfdi.de/tlfdi/gesetze/thueringen/hinweise/ Hinweise des Thüringer Innenministeriums zum Thüringer Datenschutzgesetz] (PDF) | ||
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Beschluss des [[Düsseldorfer Kreis]]es vom 24./25. November 2010: [http://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Publikationen/Entschliessungssammlung/DuesseldorferKreis/24112010-MindestanforderungenAnFachkunde.html Mindestanforderungen an Fachkunde und Unabhängigkeit] des Beauftragten für den Datenschutz nach {{bdsgl|4f|2}} und 3 | Beschluss des [[Düsseldorfer Kreis]]es vom 24./25. November 2010: [http://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Publikationen/Entschliessungssammlung/DuesseldorferKreis/24112010-MindestanforderungenAnFachkunde.html Mindestanforderungen an Fachkunde und Unabhängigkeit] des Beauftragten für den Datenschutz nach {{bdsgl|4f|2}} und 3 | ||
==Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)== | ==Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)== | ||
Die Interessenkonflikte werden analog des BfDI angesehen. | Die Interessenkonflikte werden analog des BfDI angesehen. | ||
Möglich ist dagegen die Zusammenlegung der Funktionen des bDSB mit denen des IT-Sicherheitsbeauftragten. Ist der IT-Sicherheitsbeauftragte organisatorisch unabhängig von der für die IT verantwortlichen Organisationseinheit eingerichtet, ist die Zusammenfassung in einer Hand empfehlenswert. Auch der Leiter oder ein Mitarbeiter der Bereiche Justitiariat/Recht oder Organisation bietet sich für die Aufgabe an.<br/> | Möglich ist dagegen die Zusammenlegung der Funktionen des bDSB mit denen des IT-Sicherheitsbeauftragten. Ist der IT-Sicherheitsbeauftragte organisatorisch unabhängig von der für die IT verantwortlichen Organisationseinheit eingerichtet, ist die Zusammenfassung in einer Hand empfehlenswert. Auch der Leiter oder ein Mitarbeiter der Bereiche Justitiariat/Recht oder Organisation bietet sich für die Aufgabe an.<br/> | ||
[https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/ITGrundschutz/ITGrundschutzKataloge/ | [https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/ITGrundschutz/ITGrundschutzKataloge/Inhalt/_content/m/m02/m02502.html BSI IT-Grundschutz-Kataloge: M 2.502 Regelung der Verantwortlichkeiten im Bereich Datenschutz] | ||
==Kommentarmeinungen zum BDSG== | ==Kommentarmeinungen zum BDSG== | ||
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Ergänzte Quelle: [http://www.content-corner.de/show/859584987/upload/DSB_Interessenkollisionen.pdf Interessenkollisionen des nebenamtlichen Datenschutzbeauftragten - Komentarmeinungen] (PDF) | Ergänzte Quelle: [http://www.content-corner.de/show/859584987/upload/DSB_Interessenkollisionen.pdf Interessenkollisionen des nebenamtlichen Datenschutzbeauftragten - Komentarmeinungen] (PDF) | ||
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