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==Hinweise | ==Hinweise der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI)== | ||
Insbesondere darf der Beauftragte als [[Datenschutzbeauftragter]] mit Kontrollfunktionen nicht in die Situation kommen, dass er sich selbst kontrollieren muss. Interessenkonflikte können insbesondere dann auftreten, wenn der Datenschutzbeauftragte gleichzeitig Aufgaben in den Bereichen | Insbesondere darf der Beauftragte als [[Datenschutzbeauftragter]] mit Kontrollfunktionen nicht in die Situation kommen, dass er sich selbst kontrollieren muss. Interessenkonflikte können insbesondere dann auftreten, wenn der Datenschutzbeauftragte gleichzeitig Aufgaben in den Bereichen | ||
* Personal, | * Personal, | ||
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* Organisationseinheiten mit besonders umfangreicher oder sensitiver Verarbeitung von personenbezogenen Daten wahrnimmt oder | * Organisationseinheiten mit besonders umfangreicher oder sensitiver Verarbeitung von personenbezogenen Daten wahrnimmt oder | ||
* Geheimschutzbeauftragter ist. | * Geheimschutzbeauftragter ist. | ||
[ | [https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Publikationen/Infobroschueren/INFO4.html BfDI Info 4 - Die Datenschutzbeauftragten in Behörde und Betrieb] | ||
==Hinweise der [[Aufsichtsbehörden und Landesdatenschutzbeauftragte]]n== | ==Hinweise der [[Aufsichtsbehörden und Landesdatenschutzbeauftragte]]n== |