Internationaler Datenschutz: Unterschied zwischen den Versionen

BfDI Vorlage eingefügt
K (kleinere Korrekturen, Links, Kategorie)
(BfDI Vorlage eingefügt)
 
(Eine dazwischenliegende Version desselben Benutzers wird nicht angezeigt)
Zeile 9: Zeile 9:




Dass auch der Datenschutz, wenn er wirksam sein soll, international ansetzen muss, ist seit langem allgemein anerkannt. Auf europäischer Ebene wurden in den 80er und 90er Jahren internationale Regelungen vereinbart. Ein globales Abkommen schwebt dagegen noch in weiter Ferne. Es gibt dazu bisher nicht einmal Regierungsverhandlungen.  
Dass auch der Datenschutz, wenn er wirksam sein soll, international ansetzen muss, ist seit langem allgemein anerkannt. Auf europäischer Ebene wurden in den 1980er und 1990er Jahren internationale Regelungen vereinbart. Ein globales Abkommen schwebt dagegen noch in weiter Ferne. Es gibt dazu bisher nicht einmal Regierungsverhandlungen.  




Zeile 68: Zeile 68:
* die "best practice", also die bewährte und vorbildliche Praxis der im Datenschutz seinerzeit führenden Länder, zu welchen Deutschland gehörte.
* die "best practice", also die bewährte und vorbildliche Praxis der im Datenschutz seinerzeit führenden Länder, zu welchen Deutschland gehörte.


[[Kategorie:Themen]]
[[Kategorie:Themen]]<noinclude>
{{BfDI-Content}}</noinclude>
2.817

Bearbeitungen