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Dass auch der Datenschutz, wenn er wirksam sein soll, international ansetzen muss, ist seit langem allgemein anerkannt. Auf europäischer Ebene wurden in den | Dass auch der Datenschutz, wenn er wirksam sein soll, international ansetzen muss, ist seit langem allgemein anerkannt. Auf europäischer Ebene wurden in den 1980er und 1990er Jahren internationale Regelungen vereinbart. Ein globales Abkommen schwebt dagegen noch in weiter Ferne. Es gibt dazu bisher nicht einmal Regierungsverhandlungen. | ||
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* die "best practice", also die bewährte und vorbildliche Praxis der im Datenschutz seinerzeit führenden Länder, zu welchen Deutschland gehörte. | * die "best practice", also die bewährte und vorbildliche Praxis der im Datenschutz seinerzeit führenden Länder, zu welchen Deutschland gehörte. | ||
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