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Die Landesdatenschutzgesetze regeln den Datenschutz für die Behörden und Einrichtungen der Bundesländer. Die Regelungen sind bis Mai 2018 an die DS-GVO anzupassen. | Die Landesdatenschutzgesetze regeln den Datenschutz für die Behörden und Einrichtungen der Bundesländer. Die Regelungen sind bis Mai 2018 an die DS-GVO anzupassen. | ||
Die folgende Auflistung gibt einen Überblick über den bekannten Stand der Gesetzgebungsverfahren. | Die folgende Auflistung gibt einen Überblick über den bekannten Stand der Gesetzgebungsverfahren. | ||
In den Landesdatenschutzgesetzen werden auch die [[Aufsichtsbehörden und Landesdatenschutzbeauftragte]] der Länder geregelt. | |||
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