Liste von Verarbeitungsvorgängen: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 30. Mai 2018, 09:23 Uhr

Nach Art. 35 Abs. 4 DSGVO veröffentlichen die Datenschutzbehörden eine Liste von Verarbeitungsvorgängen ("Blacklist"), für die in jedem Fall eine Datenschutzfolgeabschätzung (DSFA) erforderlich ist.

Deutsche Listen nach Art. 35 Abs. 4 DSGVO