Listendaten: Unterschied zwischen den Versionen

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Bei '''Listendaten''' handelt es sich gemäß [[§28_BDSG|§ 28 Abs. 3]] Satz 2 [[BDSG]]  
Bei '''Listendaten''' handelt es sich gemäß {{bdsgl|28|3|2}} [[BDSG]]  
:''"Darüber hinaus ist die Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener daten zulässig, soweit es sich um listenmäßig oder sonst zusammengefasste Daten über Angehörige einer Personengruppe handelt, die sich auf die Zugehörigkeit des Betroffenen zu dieser Personengruppe, seine Berufs-, Branchen-, oder Geschäftsbeziehung, seinen Namen, Titel, akademischen Grad, seine Anschrift und sein Geburtsjahr beschränken, und die Verarbeitung oder Nutzung erforderlich ist."''  
:''"Darüber hinaus ist die Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener daten zulässig, soweit es sich um listenmäßig oder sonst zusammengefasste Daten über Angehörige einer Personengruppe handelt, die sich auf die Zugehörigkeit des Betroffenen zu dieser Personengruppe, seine Berufs-, Branchen-, oder Geschäftsbeziehung, seinen Namen, Titel, akademischen Grad, seine Anschrift und sein Geburtsjahr beschränken, und die Verarbeitung oder Nutzung erforderlich ist."''  
um listenmäßig oder sonst zusammengefasste Daten über Angehörige einer Personengruppe, die sich auf
um listenmäßig oder sonst zusammengefasste Daten über Angehörige einer Personengruppe, die sich auf
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