Mustervereinbarung Auftragsdatenverarbeitung: Unterschied zwischen den Versionen

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Diese Mustervereinbarung soll als Orientierungshilfe für Auftragsdatenverarbeitungen und für Wartungsverträge ({{bdsgl|11|5}} [[BDSG]]) dienen. Sie basiert auf der Mustervereinbarung zum Datenschutz und zur Datensicherheit in Auftragsverhältnissen nach § 11 BDSG des Hessischen Datenschutzbeauftragten.
Diese Mustervereinbarung soll als Orientierungshilfe für Auftragsdatenverarbeitungen und für Wartungsverträge ({{bdsgl|11|5}} [[BDSG]]) dienen. Sie basiert auf der Mustervereinbarung zum Datenschutz und zur Datensicherheit in Auftragsverhältnissen nach § 11 BDSG des Hessischen Datenschutzbeauftragten.


Bitte nach Bedarf oder an konkrete Einzelfälle oder länderspezifische Gesetzgebungen anpassen. Auswahlmöglichkeiten / Ergänzungungen sind kursiv dargestellt.  
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2. Für den Ersatz von Schäden, die ein Betroffener wegen einer nach dem BDSG oder anderen Vorschriften für den Datenschutz unzulässigen oder unrichtigen Datenverar-beitung im Rahmen des Auftragsverhältnisses erleidet, ist der Auftraggeber gegen-über dem Betroffenen verantwortlich. Soweit der Auftraggeber zum Schadensersatz gegenüber dem Betroffenen verpflichtet ist, bleibt ihm der Rückgriff beim Auftragnehmer vorbehalten.
2. Für den Ersatz von Schäden, die ein Betroffener wegen einer nach dem BDSG oder anderen Vorschriften für den Datenschutz unzulässigen oder unrichtigen Datenverarbeitung im Rahmen des Auftragsverhältnisses erleidet, ist der Auftraggeber gegen-über dem Betroffenen verantwortlich. Soweit der Auftraggeber zum Schadensersatz gegenüber dem Betroffenen verpflichtet ist, bleibt ihm der Rückgriff beim Auftragnehmer vorbehalten.




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