Personalakte: Unterschied zwischen den Versionen

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Link Beschäftigte
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* Die Personalakten müssen vollständig sein.
* Die Personalakten müssen vollständig sein.
* Personalaktendaten dürfen nur für Zwecke der Personalverwaltung oder der Personalwirtschaft verwendet werden.
* Personalaktendaten dürfen nur für Zwecke der Personalverwaltung oder der Personalwirtschaft verwendet werden.
* Der Beschäftigte hat einen Anspruch auf Einsicht in seine vollständige Personalakte. Die Beschäftigten dürfen Auszüge, Abschriften oder Ablichtungen fertigen und auch Ausdrucke aus Personalinformationssystemen fertigen lassen.
* Der [[Beschäftigte]] hat einen Anspruch auf Einsicht in seine vollständige Personalakte. Die Beschäftigten dürfen Auszüge, Abschriften oder Ablichtungen fertigen und auch Ausdrucke aus Personalinformationssystemen fertigen lassen.
* Die Personalakten sind so aufzubewahren, dass nur Berechtigte Zugang zu diesen haben. Die Personalakten sind in abschließbaren Räumen/geeigneten abschließbaren Schränken aufzubewahren.  
* Die Personalakten sind so aufzubewahren, dass nur Berechtigte Zugang zu diesen haben. Die Personalakten sind in abschließbaren Räumen/geeigneten abschließbaren Schränken aufzubewahren.  
* Zugang zu Personalakten dürfen nur solche Beschäftigte haben, die in der Personalverwaltung mit der Bearbeitung von Personalangelegenheiten befasst sind. Fachvorgesetzte von Mitarbeitern haben keinen Zugang zu Personalakten und auch nicht zum Personalinformationssystem.
* Zugang zu Personalakten dürfen nur solche Beschäftigte haben, die in der Personalverwaltung mit der Bearbeitung von Personalangelegenheiten befasst sind. Fachvorgesetzte von Mitarbeitern haben keinen Zugang zu Personalakten und auch nicht zum Personalinformationssystem.
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