Personalakte: Unterschied zwischen den Versionen

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Für die Beamten und auch für die Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst sind '''Personalakten''' zu führen. Zur Personalakte gehören alle Daten, die den Beschäftigten betreffen, soweit sie mit seinem Dienst- oder Arbeitsverhältnis in einem unmittelbaren Zusammenhang stehen. Zu diesen Personalaktendaten gehören auch die Daten, die in Dateien (z. B. in einem [[Personalinformationssystem]]) gespeichert sind. Regelungen über den datenschutzgerechten Umgang mit Personalaktendaten sind in den Beamtengesetzen von Bund und Ländern, in den Datenschutzgesetzen und in Tarifverträgen getroffen.
Für die Beamten und auch für die Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst sind '''Personalakten''' zu führen. Zur Personalakte gehören alle Daten, die den Beschäftigten betreffen, soweit sie mit seinem Dienst- oder Arbeitsverhältnis in einem unmittelbaren Zusammenhang stehen. Zu diesen Personalaktendaten gehören auch die Daten, die in Dateien (z.B. in einem [[Personalinformationssystem]]) gespeichert sind. Regelungen über den datenschutzgerechten Umgang mit Personalaktendaten sind in den Beamtengesetzen von Bund und Ländern, in den Datenschutzgesetzen und in Tarifverträgen getroffen.


Bei dem Umgang mit Personalakten sind insbesondere folgende Grundsätze zu beachten:
Bei dem Umgang mit Personalakten sind insbesondere folgende Grundsätze zu beachten:
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