Personalinformationssystem: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Empfehlungen des BfDI hinsichtlich der Nutzung von Personalinformationssystemen lauten:
Die Empfehlungen von BfDI hinsichtlich der Nutzung von Personalinformationssystemen lauten:
* Die Personalvertretung sollte möglichst frühzeitig (bereits in der Planungsphase) informiert, rechtzeitig eingebunden und beteiligt werden.
* Die Personalvertretung sollte möglichst frühzeitig (bereits in der Planungsphase) informiert, rechtzeitig eingebunden und beteiligt werden.
* Die Einführung der automatisierten Personaldatenverarbeitung sollte durch den Abschluss einer Dienstvereinbarung (oder Betriebsvereinbarung) abgesichert werden, da eine Dienstvereinbarung besonders geeignet ist, die Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten zu wahren.
* Die Einführung der automatisierten Personaldatenverarbeitung sollte durch den Abschluss einer Dienstvereinbarung (oder Betriebsvereinbarung) abgesichert werden, da eine Dienstvereinbarung besonders geeignet ist, die Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten zu wahren.
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:Zugriffe auf automatisiert gespeicherte Personaldaten dürfen nur im Rahmen der konkreten Zuständigkeit der Bearbeiter und nur auf die für die jeweilige Aufgabenerfüllung erforderlichen Daten erfolgen.
:Zugriffe auf automatisiert gespeicherte Personaldaten dürfen nur im Rahmen der konkreten Zuständigkeit der Bearbeiter und nur auf die für die jeweilige Aufgabenerfüllung erforderlichen Daten erfolgen.


[[Kategorie:Themen]]
==Weitere Infos==
BfDI [https://www.bfdi.bund.de/DE/Datenschutz/Themen/Arbeit_Bildung/PersonalArbeitnehmerdatenArtikel/Personalinformationssystem.html Personalinformations- und Personalverwaltungssysteme]
 
[https://www.datenschutz-mv.de/datenschutz/publikationen/informat/pershaus/pershaus.html Handlungsempfehlungen des Arbeitskreises Personalwesen] der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder für öffentliche Stellen des Bundes und der Länder (Stand: 27. März 2006)
[[Kategorie:Themen]]<noinclude>
{{BfDI-Content}}</noinclude>
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