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Personalinformationssysteme sind grundsätzlich zulässig, ihre Einführung unterliegt der Mitbestimmung durch die Personalvertretung oder den Betriebsrat. | Personalinformationssysteme sind grundsätzlich zulässig, ihre Einführung unterliegt der Mitbestimmung durch die Personalvertretung oder den Betriebsrat. | ||
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