Personenbezogene Daten: Unterschied zwischen den Versionen

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Artikel 2 Ziffer a der [http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:31995L0046:DE:NOT Richtlinie 95/46/EG] des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr lautet:
Artikel 2 Ziffer a der [http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:31995L0046:DE:NOT Richtlinie 95/46/EG] des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr lautet:


''Im Sinne dieser Richtlinie bezeichnet der Ausdruck "personenbezogene Daten" alle Informationen über eine bestimmte oder bestimmbare natürliche Person ("betroffene Person"); als bestimmbar wird eine Person angesehen, die direkt oder indirekt identifiziert werden kann, insbesondere durch Zuordnung zu einer Kennummer oder zu einem oder mehreren spezifischen Elementen, die Ausdruck ihrer physischen, physiologischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität sind.''
''Im Sinne dieser Richtlinie bezeichnet der Ausdruck "personenbezogene Daten" alle Informationen über eine bestimmte oder bestimmbare natürliche Person ("betroffene Person"); als bestimmbar wird eine Person angesehen, die direkt oder indirekt identifiziert werden kann, insbesondere durch Zuordnung zu einer Kenn-Nummer oder zu einem oder mehreren spezifischen Elementen, die Ausdruck ihrer physischen, physiologischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität sind.''


Die Umsetzung in nationales Recht erfolgt über {{bdsgl|3|1}} [[BDSG]], wonach personenbezogene Daten alle Angaben über die persönlichen oder sachlichen Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person sind.
Die Umsetzung in nationales Recht erfolgt über {{bdsgl|3|1}} [[BDSG]], wonach personenbezogene Daten alle Angaben über die persönlichen oder sachlichen Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person sind.


Als natürliche Person ist jeder Mensch zu verstehen.  
Als natürliche Person ist jeder Mensch zu verstehen.  
Das Gegenteil bilden juristische Personen. Unter juristischen Personen sind rechtliche Subjekte zu verstehen die keine Menschen
Das Gegenteil bilden juristische Personen. Unter juristischen Personen sind rechtliche Subjekte zu verstehen, die keine Menschen sind, wie etwa Aktiengesellschaften, GmbHs, Einzelunternehmen u.ä.
sind wie etwa Aktiengesellschaften, GmbHs u.ä.


'''Bestimmt''' ist eine Person, wenn aus den Angaben auf einen einzelnen Menschen geschlossen werden kann. Dies ist meist bei Angaben der Fall, bei welchen der Name des Betroffenen konkret mit genannt ist.
'''Bestimmt''' ist eine Person, wenn aus den Angaben auf einen einzelnen Menschen geschlossen werden kann. Dies ist meist bei Angaben der Fall, bei welchen der Name des Betroffenen konkret mit genannt ist.


'''Bestimmbar''' ist eine Person, wenn über zusätzliche Angaben ein Bezug zur Person herstellbar ist.
'''Bestimmbar''' ist eine Person, wenn über zusätzliche Angaben ein Bezug zur Person herstellbar ist.
Etwa bei Kontonummern, Personalausweisnummer oder KFZ-Kennzeichen. Zu diesen Angaben existieren Verzeichnisse die auf die
Etwa bei Kontonummern, Personalausweisnummer oder KFZ-Kennzeichen. Zu diesen Angaben existieren Verzeichnisse die auf die konkrete Person schließen lassen.
konkrete Person schließen lassen.
Strittig ist inwieweit man von  Bestimmbarkeit spricht wenn kein Zugang zu den Verzeichnissen besteht welche die Bestimmbarkeit ermöglichen.
Strittig ist inwieweit man von  Bestimmbarkeit spricht wenn kein Zugang zu den Verzeichnissen besteht welche die Bestimmbarkeit ermöglichen.


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Über die Frage des indirekten Personenbezugs kommt es immer wieder zu Meinungsunterschieden. Im Hinblick auf die Bestimmbarkeit des jeweiligen Datums kommt es auf die realistische Möglichkeit an, ein bestimmtes Datum einer Person zuzuordnen. Dabei reicht eine bloß theoretische Möglichkeit nicht aus, um ein Datum als personenbezogen anzusehen. Vielmehr kommt es darauf an, dass das Datum mit nicht unverhältnismäßigem Aufwand und Zusatzwissen zugeordnet werden kann. Insofern sind die personenbezogenen Daten von den anonymen Daten zu unterscheiden ("faktische Anonymität").
Über die Frage des indirekten Personenbezugs kommt es immer wieder zu Meinungsunterschieden. Im Hinblick auf die Bestimmbarkeit des jeweiligen Datums kommt es auf die realistische Möglichkeit an, ein bestimmtes Datum einer Person zuzuordnen. Dabei reicht eine bloß theoretische Möglichkeit nicht aus, um ein Datum als personenbezogen anzusehen. Vielmehr kommt es darauf an, dass das Datum mit nicht unverhältnismäßigem Aufwand und Zusatzwissen zugeordnet werden kann. Insofern sind die personenbezogenen Daten von den anonymen Daten zu unterscheiden ("faktische Anonymität").


Für IP-Adressen gehen die Datenschutzbehörden davon aus, dass sie im Regelfall personenbezogen sind, da sie im Zusammenwirken zwischen Access Providern und Service-Providern einem Nutzer bzw. seinem Account zugeordnet werden können.
Bei IP-Adressen gehen die Datenschutzbehörden davon aus, dass sie im Regelfall personenbezogen sind, da sie im Zusammenwirken zwischen Access Providern und Service-Providern einem Nutzer bzw. seinem Account zugeordnet werden können.


==[[:Kategorie:Online-Kommentare|Online-Kommentare]]==
==[[:Kategorie:Online-Kommentare|Online-Kommentare]]==
Kommentare und Erläuterungen zu {{komm|3|1|1|§3 Absatz 1 BDSG}}
Kommentare und Erläuterungen zu {{komm|3|1|1|§3 Absatz 1 BDSG}}


[[Kategorie:Begriffe]]
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