Protokollierung des Internet-Zugangs am Arbeitsplatz: Unterschied zwischen den Versionen

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* Der Personalvertretung kann das Recht zugesichert werden, in Fällen begründeten Missbrauchs durch den Arbeitgeber bzw. seinen Beauftragten technische Sicherungsvorkehrungen zu verlangen, die die Beteiligung der Personalvertretung technisch sicherstellen und die durch die Administration vorgenommenen Zugriffe elektronisch protokollieren.
* Der Personalvertretung kann das Recht zugesichert werden, in Fällen begründeten Missbrauchs durch den Arbeitgeber bzw. seinen Beauftragten technische Sicherungsvorkehrungen zu verlangen, die die Beteiligung der Personalvertretung technisch sicherstellen und die durch die Administration vorgenommenen Zugriffe elektronisch protokollieren.


==Weitere Informationen==
[[E-Mail und Internet am Arbeitsplatz]]<br/>
[[Anforderungen Dienstvereinbarung E-Mail und Internet am Arbeitsplatz|Anforderungen an eine Dienstvereinbarung E-Mail und Internet am Arbeitsplatz]]<br/>
[[Dienstvereinbarung E-Mail und Internet am Arbeitsplatz|Musterdienstvereinbarung/-anweisung E-Mail und Internet am Arbeitsplatz]]


==Einzelnachweise==
==Einzelnachweise==
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