Protokollierung des Internet-Zugangs am Arbeitsplatz: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Zugriff des einzelnen Beschäftigten bei Nutzung von [[E-Mail und Internet am Arbeitsplatz|E-Mail und anderen Internetdiensten am Arbeitsplatz]] kann beispielsweise durch den Proxy- oder Web-Server umfänglich protokolliert und ausgewertet werden [https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Publikationen/Arbeitshilfen/LeitfadenInternetAmArbeitsplatzneu.html]. Aus diesen Protokollen können nicht nur die Benutzeridentifikation (IP-Adresse, MAC-Adresse), Datum und Uhrzeit des Zugriffs sowie die übertragene Datenmenge hervorgehen, sondern vor allem auch die Zieladresse des Zugriffs. Anhand des Protokolls wäre also genau nachvollziehbar, wer wann worauf zugegriffen hat und das kann einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten darstellen.
Der Zugriff des einzelnen Beschäftigten bei Nutzung von [[E-Mail und Internet am Arbeitsplatz|E-Mail und anderen Internetdiensten am Arbeitsplatz]] kann beispielsweise durch den Proxy- oder Web-Server umfänglich protokolliert und ausgewertet werden <ref>BfDI: [https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Publikationen/Arbeitshilfen/LeitfadenInternetAmArbeitsplatzneu.html Leitfaden Internet und E-Mail am Arbeitsplatz] (2008)</ref>. Aus diesen Protokollen können nicht nur die Benutzeridentifikation (IP-Adresse, MAC-Adresse), Datum und Uhrzeit des Zugriffs sowie die übertragene Datenmenge hervorgehen, sondern vor allem auch die Zieladresse des Zugriffs. Anhand des Protokolls wäre also genau nachvollziehbar, wer wann worauf zugegriffen hat und das kann einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten darstellen.




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* Der Personalvertretung kann das Recht zugesichert werden, in Fällen begründeten Missbrauchs durch den Arbeitgeber bzw. seinen Beauftragten technische Sicherungsvorkehrungen zu verlangen, die die Beteiligung der Personalvertretung technisch sicherstellen und die durch die Administration vorgenommenen Zugriffe elektronisch protokollieren.
* Der Personalvertretung kann das Recht zugesichert werden, in Fällen begründeten Missbrauchs durch den Arbeitgeber bzw. seinen Beauftragten technische Sicherungsvorkehrungen zu verlangen, die die Beteiligung der Personalvertretung technisch sicherstellen und die durch die Administration vorgenommenen Zugriffe elektronisch protokollieren.


==Weitere Informationen==
* [[E-Mail und Internet am Arbeitsplatz]]
* [[Anforderungen Dienstvereinbarung E-Mail und Internet am Arbeitsplatz|Anforderungen an eine Dienstvereinbarung E-Mail und Internet am Arbeitsplatz]]
* [[Dienstvereinbarung E-Mail und Internet am Arbeitsplatz|Musterdienstvereinbarung/-anweisung E-Mail und Internet am Arbeitsplatz]]
==Weblinks==
* Orientierungshilfe der Datenschutzaufsichtsbehörden zur datenschutzgerechten Nutzung von [https://www.lda.bayern.de/media/oh_email_internet.pdf E-Mail und anderen Internetdiensten am Arbeitsplatz] (Januar 2016), mit Mustern einer Betriebsvereinbarung für die private Nutzung des Internets und einer Betriebsvereinbarung für die private Nutzung des Internets und des betrieblichen E-Mail-Postfachs


==Einzelnachweise==
==Einzelnachweise==
[1] [https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Publikationen/Arbeitshilfen/LeitfadenInternetAmArbeitsplatzneu.html Leitfaden Internet und E-Mail am Arbeitsplatz]
<references/>
 
[[Kategorie:Arbeitnehmerdatenschutz]]
[[Kategorie:Arbeitnehmerdatenschutz]]
[[Kategorie:Themen]]
[[Kategorie:Themen]]<noinclude>
{{BfDI-Content}}</noinclude>
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