Recht am eigenen Bild: Unterschied zwischen den Versionen
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'''2. Honorierung des Abgebildeten''' | '''2. Honorierung des Abgebildeten''' | ||
Von einer Einwilligung ist in der Regel auch dann auszugehen, wenn die abgebildete Person hierfür ein Honorar erhält (Beispiel: Fotomodelle). Auch hier kommt es aber darauf an, dass sich die Veröffentlichung im Rahmen der getroffenen Absprachen bewegt. | Von einer Einwilligung ist in der Regel auch dann auszugehen, wenn die abgebildete Person hierfür ein Honorar erhält (Beispiel: Fotomodelle). Auch hier kommt es aber darauf an, dass sich die Veröffentlichung im Rahmen der getroffenen Absprachen bewegt für die die Vergütung gezahlt wird. | ||
'''3. Absolute Personen der Zeitgeschichte''' | '''3. Absolute Personen der Zeitgeschichte''' |