Recht am eigenen Bild: Unterschied zwischen den Versionen
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Dieses Recht ist unmittelbar aus dem (durch das Grundgesetz geschützten) | Dieses Recht ist unmittelbar aus dem (durch das Grundgesetz geschützten) | ||
Allgemeinen Persönlichkeitsrecht hergeleitet. Gesetzlich geregelt ist es im KunstUrhG | Allgemeinen Persönlichkeitsrecht hergeleitet. Gesetzlich geregelt ist es im KunstUrhG | ||
(Kunst-Urheber-Gesetz) in den folgenden Paragraphen: | (Kunst-Urheber-Gesetz) [http://www.gesetze-im-internet.de/kunsturhg/BJNR000070907.html] in den folgenden Paragraphen: | ||
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