Recht am eigenen Bild: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 25. September 2010, 13:53 Uhr
, 25. September 2010→Wann dürfen Bilder von Personen veröffentlicht werden?
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'''7. Öffentliche Versammlungen und Aufzüge''' | '''7. Öffentliche Versammlungen und Aufzüge''' | ||
Hierbei geht esum Brauchtumsfeste (Schützenumzug, Karneval, relgiöse Prozessionen, etc.) | Hierbei geht esum Brauchtumsfeste (Schützenumzug, Karneval, relgiöse Prozessionen, etc.), um poltische Veranstaltungen (z.B. Maikundgebung, Demonstrationen) sowie um kulturelle Ereignisse in der Öffentlichkeit (Straßenfest). Dabei muss die abgebildete Person als Teilnehmer der Veranstaltung erkennbar und ihr zuzuordnen sein. Einzelportrais, die nur bei Gelegenheit der Versammlung angefertigt wurden, fallen nicht hierunter. | ||
== Was ist mit Veröffentlichungen im Internet? == | == Was ist mit Veröffentlichungen im Internet? == |