Religionsgesellschaften: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Überwachung des Datenschutzes, die als Korrelat inhaltlicher Schutzvorschriften - ähnlich wie im Bundesrecht durch die europa-rechtliche Datenschutzanpassung - weiter verstärkt wurde, wird mit der Bestellung Betriebsbeauftragter auch auf die öffentlich-rechtlich verfasste Kirchenverwaltung ausgedehnt. Hinzu kommt als neuer Kontrollmechanismus das → [[Datenschutzaudit]] (§ 9a). Neben den herkömmlichen Schutzrechten der Betroffenen (§§ 15-17) regelt das DSG-EKD auch Haftung und → [[Schadensersatz]].
Der Überwachung des Datenschutzes, die als Korrelat inhaltlicher Schutzvorschriften - ähnlich wie im Bundesrecht durch die europa-rechtliche Datenschutzanpassung - weiter verstärkt wurde, wird mit der Bestellung Betriebsbeauftragter auch auf die öffentlich-rechtlich verfasste Kirchenverwaltung ausgedehnt. Hinzu kommt als neuer Kontrollmechanismus das → [[Datenschutzaudit]] (§ 9a). Neben den herkömmlichen Schutzrechten der Betroffenen (§§ 15-17) regelt das DSG-EKD auch Haftung und → [[Schadensersatz]].


Die datenschutzrechtliche Aufsicht über kirchliche Einrichtungen wird durch eigene Beauftragte wahrgenommen, die jeweils von den Mitgliedskirchen der EKD für ihren Bereich bestellt werden. Darüber hinaus hat die EKD für ihren eigenen Aufgabenbereich ebenfalls einen Datenschutzbeauftragten bestellt. Eine vollständige Liste der Datenschutzbeauftragten im Bereich der Evangelischen Kirche Deutschlands findet sich im Internet auf der Seite der EKD. [http://www.ekd.de/datenschutz/datenschutzbeauftragte.html]


== Katholische Kirche ==
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