Safe Harbor: Unterschied zwischen den Versionen

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== Das Abkommen ==
== Das Abkommen ==
Safe Harbor war eine vom 06.07.2000 bis 6.10.2015 bestehende Vereinbarung zwischen der EU und dem Handelsministerium (Department of Commerce) der USA zu den Grundsätzen des sog. „sicheren Hafens“ (Safe Harbor, Kommissionsentscheidung 2000/520/EG [http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:32000D0520:DE:HTML]). Ausgangspunkt für diese Vereinbarung bilden die Vorschriften der Art. 25 und 26 der {{eur|dsrl}}, nach denen ein Datentransfer in Drittstaaten verboten ist, die über kein dem EU-Recht vergleichbares Datenschutzniveau verfügen. Dies trifft auf die USA zu, da es dort keine umfassenden gesetzlichen Regelungen zum Datenschutz gibt, die dem europäischen Standard entsprechen. Allerdings sieht Art. 25 Abs. 6 der Richtlinie vor, dass die Kommission der Europäischen Gemeinschaft die Angemessenheit des Datenschutzes in einem Drittland "feststellen" kann, wenn dieses bestimmte Anforderungen erfüllt. Ausführliches ist in den Erläuterungen zu Safe Harbor von BfDI nachzulesen [https://www.bfdi.bund.de/DE/Europa_International/International/Artikel/SafeHarbor.html].
Safe Harbor war eine vom 06.07.2000 bis 6.10.2015 bestehende Vereinbarung zwischen der EU und dem Handelsministerium (Department of Commerce) der USA zu den Grundsätzen des sog. „sicheren Hafens“ (Safe Harbor, Kommissionsentscheidung 2000/520/EG <span id="FN1b">[[#ref1|[1]]]</span>). Ausgangspunkt für diese Vereinbarung bilden die Vorschriften der Art. 25 und 26 der {{eur|dsrl}}, nach denen ein Datentransfer in Drittstaaten verboten ist, die über kein dem EU-Recht vergleichbares Datenschutzniveau verfügen. Dies trifft auf die USA zu, da es dort keine umfassenden gesetzlichen Regelungen zum Datenschutz gibt, die dem europäischen Standard entsprechen. Allerdings sieht Art. 25 Abs. 6 der Richtlinie vor, dass die Kommission der Europäischen Gemeinschaft die Angemessenheit des Datenschutzes in einem Drittland "feststellen" kann, wenn dieses bestimmte Anforderungen erfüllt. Ausführliches ist in den Erläuterungen zu Safe Harbor von BfDI nachzulesen [https://www.bfdi.bund.de/DE/Europa_International/International/Artikel/SafeHarbor.html].


== Die Sicht der Datenschutzaufsichtsbehörden ==
== Die Sicht der Datenschutzaufsichtsbehörden ==
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