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===== Positionspapier des ULD ===== | ===== Positionspapier des ULD ===== | ||
Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein veröffentlichte ein [https://www.datenschutzzentrum.de/artikel/967-.html Positionspapier zum Safe-Harbor-Urteil des EuGH] und stellt darin u.a. die Rechtsgrundlagen für Übermittlungen personenbezogener Daten in Länder ohne angemessenes Datenschutzniveau klar: [[Nicht-öffentliche Stellen]] müssen eine solche Übermittlung anhand von {{bdsgl|4c|1||}} BDSG beurteilen. Das ULD kommt hinsichtlich der wirksamen [[Einwilligung]] gem. {{bdsgl|4a}} BDSG zu dem Ergebnis, dass diese als Rechtsgrundlage für die Zulässigkeit der Übermittlung trotz eines fehlenden angemessenen Datenschutzniveaus ausscheide. Für die nicht-öffentlichen Stellen käme somit als Rechtsgrundlage im Wesentlichen nur {{bdsg|4c|1||2}} und 3 BDSG in Betracht. Zudem wird - in konsequenter Anwendung der Vorgaben des EuGH - eine Datenübermittlung auf Basis von Standardvertragsklauseln nicht mehr als zulässig erachtet. | Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein veröffentlichte ein [https://www.datenschutzzentrum.de/artikel/967-.html Positionspapier zum Safe-Harbor-Urteil des EuGH] und stellt darin u.a. die Rechtsgrundlagen für Übermittlungen personenbezogener Daten in Länder ohne angemessenes Datenschutzniveau klar: [[Nicht-öffentliche Stellen]] müssen eine solche Übermittlung anhand von {{bdsgl|4c|1||}} BDSG beurteilen. Das ULD kommt hinsichtlich der wirksamen [[Einwilligung]] gem. {{bdsgl|4a}} BDSG zu dem Ergebnis, dass diese als Rechtsgrundlage für die Zulässigkeit der Übermittlung trotz eines fehlenden angemessenen Datenschutzniveaus ausscheide. Für die nicht-öffentlichen Stellen käme somit als Rechtsgrundlage im Wesentlichen nur {{bdsg|4c|1||2}} und 3 BDSG in Betracht. Zudem wird - in konsequenter Anwendung der Vorgaben des EuGH - eine Datenübermittlung auf Basis von Standardvertragsklauseln nicht mehr als zulässig erachtet. | ||
=== 2016 === | |||
==== EU-US Privacy Shield ==== | |||
Anfang Februar einigte sich die EU mit den USA grundsätzlich auf einen Entwurf zu einem '''EU-US Privacy Shield''' als Ersatz zu Safe Harbor. Datenschützer kritisieren am Entwurf, dass es keine Rechtssicherheit gäbe, weil auf Seiten der USA keine gesetzliche oder international bindende Vertragliche Regelung vorgesehen sei.<ref>BvD: [https://www.bvdnet.de/system-ordner/tt-news/detailansicht/article/bvd-fordert-rechtssicherheit-bei-safe-harbour-nachfolge.html ''BvD fordert Rechtssicherheit bei „Safe Harbour“-Nachfolge''] vom 3.2.2016.</ref> | |||
== Ältere Hinweise == | == Ältere Hinweise == |
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