Technische und organisatorische Maßnahmen: Unterschied zwischen den Versionen
Technische und organisatorische Maßnahmen (Quelltext anzeigen)
Version vom 17. September 2010, 13:50 Uhr
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Es muss gewährleistet werden, dass die zur Benutzung von DV-Anlagen berechtigten Nutzer ausschließlich auf Inhalte | Es muss gewährleistet werden, dass die zur Benutzung von DV-Anlagen berechtigten Nutzer ausschließlich auf Inhalte zugreifen können für welche sie berechtigt sind '''und''' das personenbezogene Daten bei der Verarbeitung und Nutzung und nach dem Speichern nicht unbefugt kopiert, verändert oder gelöscht werden können. | ||
* Berechtigungskonzept | * Berechtigungskonzept | ||
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* gesicherte Schnittstellen (USB, Firewire, Netzwerk, etc.) | * gesicherte Schnittstellen (USB, Firewire, Netzwerk, etc.) | ||
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