Technische und organisatorische Maßnahmen: Unterschied zwischen den Versionen
Technische und organisatorische Maßnahmen (Quelltext anzeigen)
Version vom 25. Oktober 2010, 18:09 Uhr
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== Kritik == | == Kritik == | ||
Aus der IT-Sicherheit besteht Kritik an den Formulierungen in der Anlage zu [ http://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/__9.html §9 BDSG] diesbezüglich, dass die genannten Schutzzwecke mit den "drei Säulen der IT-Sicherheit" (Verfügbarkeit, Vertraulichkeit, Integrität) übereinstimmen aber unnötig auseinander gerissen werden. | Aus der IT-Sicherheit besteht Kritik an den Formulierungen in der Anlage zu [http://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/__9.html §9 BDSG] diesbezüglich, dass die genannten Schutzzwecke mit den "drei Säulen der IT-Sicherheit" (Verfügbarkeit, Vertraulichkeit, Integrität) übereinstimmen aber unnötig auseinander gerissen werden. | ||
Dadurch wird die gemeinsame Sprache zwischen IT-Sicherheitsverantwortlichen und Datenschutzbeauftragten zersplittert. | Dadurch wird die gemeinsame Sprache zwischen IT-Sicherheitsverantwortlichen und Datenschutzbeauftragten zersplittert. | ||