Technische und organisatorische Maßnahmen: Unterschied zwischen den Versionen

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Gemeint sind Maßnahmen um zu verhindern, dass Datenverarbeitungsanlagen von Unbefugten benutzt werden können, wobei allerdings das Wort "nutzen" sich nicht auf die Legaldefinition des § 3 Absatz 5 BDSG beschränkt.
Gemeint sind Maßnahmen um zu verhindern, dass Datenverarbeitungsanlagen von Unbefugten benutzt werden können, wobei allerdings das Wort "nutzen" sich nicht auf die Legaldefinition des § 3 Absatz 5 BDSG beschränkt.


* Zugang zu Rechnern/Systemen
* Zugang zu Rechnern/Systemen (Authentifizierung)
** Benutzerkennung mit Passwort
** Benutzerkennung mit Passwort
** biometrische Benutzeridentifikation  
** biometrische Benutzeridentifikation  
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