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Das VG Berlin folgte aber den Argumenten des Klägers und gab die Einsicht in die gewünschten Unterlagen frei. Der Tenor lautet: "Der Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gilt auch für Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages". Da der Deutsche Bundestag Berufungsklage vor dem OVG Berlin-Brandenburg eingelegt hat, ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Ein Verhandlungstermin vor der OVG steht noch nicht fest.
Das VG Berlin folgte aber den Argumenten des Klägers und gab die Einsicht in die gewünschten Unterlagen frei. Der Tenor lautet: "Der Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gilt auch für Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages". Da der Deutsche Bundestag Berufungsklage vor dem OVG Berlin-Brandenburg eingelegt hat, ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Ein Verhandlungstermin vor der OVG steht noch nicht fest.


Gleichzeitig hat der Bürger bei dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Beschwerde ein. Der Bundesbeauftragte, Herr Peter Schaar, sprach sich bezüglich der Freigabe der UFO-Akte des Deutschen Bundestages ebenfalls für die Freigabe aus: "Ich begrüße diese klare und überzeugende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin. Damit dürfen Ausarbeitungen der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestags nicht mit dem Hinweis auf den Schutz des Mandatsverhältnisses oder Urheberrechte der Öffentlichkeit vorenthalten werden... Vielleicht überdenkt ja der Bundestagspräsident die Entscheidung noch einmal, gegen das transparenzfreundliche Urteil Berufung einzulegen. Mehr Transparenz auch im Bundestag wäre ein guter Beitrag zur Stärkung des Vertrauens in die Politik, und zwar ganz terrestrisch, in dieser Welt." [https://www.bfdi.bund.de/bfdi_forum/showthread.php?2999-Keine-Starterlaubnis-frr-Ufos-im-Bundestag]
Gleichzeitig hat der Bürger bei dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Beschwerde ein. Der frühere Bundesbeauftragte, Herr Peter Schaar, sprach sich bezüglich der Freigabe der UFO-Akte des Deutschen Bundestages ebenfalls für die Freigabe aus: "Ich begrüße diese klare und überzeugende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin. Damit dürfen Ausarbeitungen der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestags nicht mit dem Hinweis auf den Schutz des Mandatsverhältnisses oder Urheberrechte der Öffentlichkeit vorenthalten werden... Vielleicht überdenkt ja der Bundestagspräsident die Entscheidung noch einmal, gegen das transparenzfreundliche Urteil Berufung einzulegen. Mehr Transparenz auch im Bundestag wäre ein guter Beitrag zur Stärkung des Vertrauens in die Politik, und zwar ganz terrestrisch, in dieser Welt." [https://www.bfdi.bund.de/bfdi_forum/showthread.php?2999-Keine-Starterlaubnis-frr-Ufos-im-Bundestag]


Der Bundesbeauftragte hat die Beschwerde angenommen und sie in seinem im April 2012 veröffentlichten  [http://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Publikationen/Taetigkeitsberichte/TB_IFG/3TB10_11.html?nn=411766 3. Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit] aufgenommen.
Der Bundesbeauftragte hat die Beschwerde angenommen und sie in seinem im April 2012 veröffentlichten  [http://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Publikationen/Taetigkeitsberichte/TB_IFG/3TB10_11.html?nn=411766 3. Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit] aufgenommen.
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