Verfahrensverzeichnisse und Meldepflichten: Unterschied zwischen den Versionen

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====Meldepflicht öffentlicher Stellen====
====Meldepflicht öffentlicher Stellen====
Die öffentlichen Stellen des Bundes sowie von den Post- und Telekommunikationsunternehmen sind verpflichtet, die Verfahren dem [http://www.bfdi.bund.de/DE/Dienststelle/Aufgaben/Aufgaben_node.html BfDI] nach Maßgabe von [http://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/__4e.html § 4e BDSG] zu melden.
Die öffentlichen Stellen des Bundes sowie von den Post- und Telekommunikationsunternehmen sind verpflichtet, die Verfahren der [https://www.bfdi.bund.de/DE/BfDI/Artikel_BFDI/AufgabenBFDI.html BfDI] nach Maßgabe von [http://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/__4e.html § 4e BDSG] zu melden.
Die Meldepflichten für öffentliche Stellen der Länder können bei den jeweiligen Aufsichtsbehörden angefragt werden.
Die Meldepflichten für öffentliche Stellen der Länder können bei den jeweiligen Aufsichtsbehörden angefragt werden.


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